Mo, 12:47 Uhr
21.01.2008
Richter Kropp: Bereits beim ersten Mal
Das Jugendstrafrecht ist in Kritik geraten. Zu milde sei es, die kriminelle Karrieren von Jugendlichen begännen zu früh, 10 Jahre Jugendstrafe seien als Höchststrafe zu wenig. Diese und andere Äußerungen hört man im hessischen Wahlkampf und darüber hinaus. Andere Wege geht bekanntlich das Amtsgericht Sondershausen...
Hier wird kreativ mit Jugendlichen gearbeitet, in dem durch spezielle Auflagen und Weisungen versucht wird, früh auf diese einzuwirken. Damit soll jede kriminelle Karriere schon anfangs kleingehalten werden. Dies zeigt auch ein neuer Fall des Sondershäuser Amtsgerichts: Am 10.10.2007 war es gegen 7.50 Uhr in der Schachtstraße in Sondershausen zu einer Schlägerei zwischen zwei Jugendlichen gekommen. Der Anlass war gering, Alf M. (17, Name geändert) meinte, ein Klassenkamerad habe ihn in den Bus gedrängt, so dass er gestürzt sei. Tatsächlich hatte es wohl ein allgemeines Gedränge gegeben und der Klassenkamerad war gänzlich unschuldig an dieser Aktion. Jedenfalls stellte Alf M. diesen zur Rede, indem er mit einer sogenannten Kopfnuss die Nase des Opfers brach und dann diesen mit 5 Faustschlägen in sein Gesicht traktierte.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde nun vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt. Der Angeklagte war nicht geständig, konnte aber durch eindeutige Zeugenaussagen überführt werden. Die Unterschiede in der Auffassung des Jugendstrafrechts wurden zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht deutlich. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte angesichts fehlender Vorstrafen eine Verurteilung nach Jugendrecht zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit gefordert. Dem Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp war dies nicht genug.
Angesichts zunehmender Gewalttätigkeit und Brutalität unter Jugendlichen sei hier auch bei einem Ersttäter neben der Ableistung von Arbeitsstunden die Verhängung von zwei Wochen Dauerarrest erforderlich. Kropp beschritt dabei einen neuen Weg im Jugendstrafrecht: Es sei erforderlich, frühzeitig auf Kriminalität zu reagieren, auch einmal mit einem kurzzeitigen Arrest für einen Ersttäter. Nach 3 oder 4 Straftaten mache dies angesichts solcher Brutalität keinen Sinn mehr. Dann sei die kriminelle Karriere schon vorgezeichnet, die jugendlichen Täter würden sich dann vom Arrest nicht beeindrucken lassen.
Das Amtsgericht Sondershausen ist in der Vergangenheit schon eigene Wege im Jugendstrafrecht gegangen: So wurden 2002 Neonazis zum Lesen einer Hitlerbiographie oder zum Putzen im Asylbewerberheim verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnzHier wird kreativ mit Jugendlichen gearbeitet, in dem durch spezielle Auflagen und Weisungen versucht wird, früh auf diese einzuwirken. Damit soll jede kriminelle Karriere schon anfangs kleingehalten werden. Dies zeigt auch ein neuer Fall des Sondershäuser Amtsgerichts: Am 10.10.2007 war es gegen 7.50 Uhr in der Schachtstraße in Sondershausen zu einer Schlägerei zwischen zwei Jugendlichen gekommen. Der Anlass war gering, Alf M. (17, Name geändert) meinte, ein Klassenkamerad habe ihn in den Bus gedrängt, so dass er gestürzt sei. Tatsächlich hatte es wohl ein allgemeines Gedränge gegeben und der Klassenkamerad war gänzlich unschuldig an dieser Aktion. Jedenfalls stellte Alf M. diesen zur Rede, indem er mit einer sogenannten Kopfnuss die Nase des Opfers brach und dann diesen mit 5 Faustschlägen in sein Gesicht traktierte.
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde nun vor dem Amtsgericht Sondershausen verhandelt. Der Angeklagte war nicht geständig, konnte aber durch eindeutige Zeugenaussagen überführt werden. Die Unterschiede in der Auffassung des Jugendstrafrechts wurden zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht deutlich. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte angesichts fehlender Vorstrafen eine Verurteilung nach Jugendrecht zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit gefordert. Dem Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp war dies nicht genug.
Angesichts zunehmender Gewalttätigkeit und Brutalität unter Jugendlichen sei hier auch bei einem Ersttäter neben der Ableistung von Arbeitsstunden die Verhängung von zwei Wochen Dauerarrest erforderlich. Kropp beschritt dabei einen neuen Weg im Jugendstrafrecht: Es sei erforderlich, frühzeitig auf Kriminalität zu reagieren, auch einmal mit einem kurzzeitigen Arrest für einen Ersttäter. Nach 3 oder 4 Straftaten mache dies angesichts solcher Brutalität keinen Sinn mehr. Dann sei die kriminelle Karriere schon vorgezeichnet, die jugendlichen Täter würden sich dann vom Arrest nicht beeindrucken lassen.
Das Amtsgericht Sondershausen ist in der Vergangenheit schon eigene Wege im Jugendstrafrecht gegangen: So wurden 2002 Neonazis zum Lesen einer Hitlerbiographie oder zum Putzen im Asylbewerberheim verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
