Mo, 12:08 Uhr
10.03.2008
Richter Kropp: Gebissener Zeitungsträger
Wer gerne morgens seine Tageszeitung liest, freut sich immer wieder, wenn diese auch bei schlechter und extremer Witterung rechtzeitig in seinem Postkasten liegt. Die hilfreichen Mitarbeiter sind manchmal derartigen gefahren ausgesetzt, daß sich mit den Folgen Amtsrichter Christian Kropp beschäftigen muß....
Ein solcher Zuträger hatte in Greußen am 29.06.2007 gegen 6.00 Uhr eine unangenehme Begegnung der tierischen Art. Als er bei dem siebzigjährigen Hubert K. (Name geändert) die Zeitung einstecken wollte, öffnete sich die Tür und Cindy, eine Schäferhündin auf dem Weg zum morgendlichen Spaziergang, stand vor ihm. Beide waren überrascht, Cindy biss freudig dem jungen Mann zur Begrüßung in die Wade. Tragisch für den Zeitungsausträger, da er für seinen erkrankten Vater die Runde übernommen hatte. Bei ihm blieb zum Glück nur eine kleine Fleischwunde übrig, Folgeschäden sind nicht zu verzeichnen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung saß jetzt Hubert K. vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. K. konnte sich das Verhalten seines lieben Tieres nicht erklären. Er habe Cindy gerade Gassi führen wollen, beide hätten sich wohl erschreckt. Seine Hündin habe noch niemanden gebissen.
Auf Anraten des Gerichts wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 150 Euro zugunsten einer Tierschutzeinrichtung im Kyffhäuserkreis eingestellt. Entscheidend waren die geringen Verletzungen beim Zuträger, der vor Gericht auch aussagte, er habe am Ausgang des Verfahrens nur noch ein geringes Interesse.
Angriffe von Tieren auf Zeitungszuträger waren immer wieder vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verhandeln gewesen. Im Jahr 2002 war eine Zeitungsträgerin auch in Greußen von einem Dobermann gebissen worden. Der damalige uneinsichtige Angeklagte war zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt worden. Zeitungsaustragen ist wohl doch ein gefährliches Geschäft, meint Kropp abschließend.
Autor: nnzEin solcher Zuträger hatte in Greußen am 29.06.2007 gegen 6.00 Uhr eine unangenehme Begegnung der tierischen Art. Als er bei dem siebzigjährigen Hubert K. (Name geändert) die Zeitung einstecken wollte, öffnete sich die Tür und Cindy, eine Schäferhündin auf dem Weg zum morgendlichen Spaziergang, stand vor ihm. Beide waren überrascht, Cindy biss freudig dem jungen Mann zur Begrüßung in die Wade. Tragisch für den Zeitungsausträger, da er für seinen erkrankten Vater die Runde übernommen hatte. Bei ihm blieb zum Glück nur eine kleine Fleischwunde übrig, Folgeschäden sind nicht zu verzeichnen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung saß jetzt Hubert K. vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht. K. konnte sich das Verhalten seines lieben Tieres nicht erklären. Er habe Cindy gerade Gassi führen wollen, beide hätten sich wohl erschreckt. Seine Hündin habe noch niemanden gebissen.
Auf Anraten des Gerichts wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 150 Euro zugunsten einer Tierschutzeinrichtung im Kyffhäuserkreis eingestellt. Entscheidend waren die geringen Verletzungen beim Zuträger, der vor Gericht auch aussagte, er habe am Ausgang des Verfahrens nur noch ein geringes Interesse.
Angriffe von Tieren auf Zeitungszuträger waren immer wieder vor dem Amtsgericht Sondershausen zu verhandeln gewesen. Im Jahr 2002 war eine Zeitungsträgerin auch in Greußen von einem Dobermann gebissen worden. Der damalige uneinsichtige Angeklagte war zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt worden. Zeitungsaustragen ist wohl doch ein gefährliches Geschäft, meint Kropp abschließend.