Mo, 11:21 Uhr
17.03.2008
30 Jahre nachzahlen
Schwarzarbeit kann für Unternehmen zum teuren Bumerang werden: Firmenchefs in Nordthüringen, die Arbeitnehmer schwarz für sich arbeiten lassen, müssen damit rechnen, Sozialabgaben nachzahlen zu müssen – selbst wenn der Betrug erst viele Jahre später auffliegt. Darauf hat die IG BAU Nordthüringen hingewiesen...
30 Jahre lang können Firmen belangt werden. Das haben Sozialrichter jetzt entschieden. Schwarzarbeit wird damit für Betriebe zu einem unkalkulierbaren Risiko, sagt Wilfried Grams. Die IG BAU warnt Unternehmen in Nordthüringen davor, Mitarbeiter illegal zu beschäftigen. Es ist unverantwortlich, Arbeitnehmer ohne soziales Netz schuften zu lassen – ohne Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, so der IG BAU-Bezirksverbandsvorsitzende Grams.
Gerade in der Baubranche, in der Gebäudereinigung und im Garten- und Landschaftsbau gingen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls immer wieder Unternehmen ins Netz, die Arbeiter ohne Sozialversicherung beschäftigten. Solche schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern dürften nach dem neuen Urteil zur Schwarzarbeit nun zittern, so der IG BAU-Bezirksverbandsvorsitzende.
Richter des Dortmunder Sozialgerichts haben entschieden, dass es sich bei Schwarzarbeit immer um Vorsatz handele. Ein Versehen oder eine Nachlässigkeit könne nicht unterstellt werden. Deshalb verjähre die Tat auch nicht – wie sonst üblich – nach vier, sondern erst nach dreißig Jahren.
Geklagt hatte eine Spedition, der Ermittler bei einem Steuerverfahren Schwarzarbeit nachgewiesen hatten. Die Rentenversicherung forderte daraufhin die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nach – plus Säumniszuschläge. Die Spedition berief sich auf Verjährung. Das schmetterten die Richter jedoch ab (Az.: S 34 R 50/06).
Autor: nnz/kn30 Jahre lang können Firmen belangt werden. Das haben Sozialrichter jetzt entschieden. Schwarzarbeit wird damit für Betriebe zu einem unkalkulierbaren Risiko, sagt Wilfried Grams. Die IG BAU warnt Unternehmen in Nordthüringen davor, Mitarbeiter illegal zu beschäftigen. Es ist unverantwortlich, Arbeitnehmer ohne soziales Netz schuften zu lassen – ohne Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, so der IG BAU-Bezirksverbandsvorsitzende Grams.
Gerade in der Baubranche, in der Gebäudereinigung und im Garten- und Landschaftsbau gingen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls immer wieder Unternehmen ins Netz, die Arbeiter ohne Sozialversicherung beschäftigten. Solche schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern dürften nach dem neuen Urteil zur Schwarzarbeit nun zittern, so der IG BAU-Bezirksverbandsvorsitzende.
Richter des Dortmunder Sozialgerichts haben entschieden, dass es sich bei Schwarzarbeit immer um Vorsatz handele. Ein Versehen oder eine Nachlässigkeit könne nicht unterstellt werden. Deshalb verjähre die Tat auch nicht – wie sonst üblich – nach vier, sondern erst nach dreißig Jahren.
Geklagt hatte eine Spedition, der Ermittler bei einem Steuerverfahren Schwarzarbeit nachgewiesen hatten. Die Rentenversicherung forderte daraufhin die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nach – plus Säumniszuschläge. Die Spedition berief sich auf Verjährung. Das schmetterten die Richter jedoch ab (Az.: S 34 R 50/06).