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Do, 12:22 Uhr
20.03.2008

Bürgerbegehren in Artern beantragt

Heute Morgen fiel in Artern der Startschuss für das Bürgerbegehren gegen den mit den Stimmen von CDU und SPD im Arterner Stadtrat gefassten Beschluss zum Wiedereintritt in die Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum. Wie es weiter geht, erfahren Sie hier...


Der Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens wurde beim Bürgermeister abgegeben. Dieser muss nun die Zulässigkeit prüfen und den Antragstellern dann eine Frist geben, in der sie die Unterschriften für das Bürgerbegehren sammeln müssen. Nach den in der Thüringer Kommunalordnung vorgegebenen Zeitabläufen ist damit zu rechnen, dass bis ca. Anfang der Sommerschulferien die Unterschriftensammlung abgeschlossen werden muss.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist aus gutem Grund eindeutig gewählt - es richtet sich nicht gegen die umliegenden Gemeinden, sondern einzig und allein gegen den Beschluss des Stadtrates. Da der Beschluss des Stadtrates auf einer sehr spekulativen Taktik begründet ist, sind sich die Antragsteller einig, dass dann wenigstens allen Bürgern der Stadt die Möglichkeit gegeben werden muss, diese Entscheidung zu tragen.

Dies ist übrigens auch eine Premiere – das erste Bürgerbegehren in Artern seit Bestehen der Thüringer Kommunalordnung, die mittlerweile seit 15 Jahren in Kraft ist und Bürgerbegehren zulässt und gesetzlich regelt.

Arterner, die sich über das Bürgerbegehren informieren möchten, können sich vorerst per Mail an die Antragsteller wenden (buergerbegehren.artern@gmx.de), weitere Kontaktmöglichkeiten werden später geschaffen.
Helmut Spicher, Jürgen Weber, Torsten Blümel


Hier der Wortlaut des übergebenen Schreibens:


Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

Wir beantragen die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit folgendem Wortlaut:

"Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Stadtrates Nr. 163-02/2008 vom 18.02.08, veröffentlicht im Amtsblatt am 29.02.2008, der den Beitritt der Stadt Artern zur Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern vorsieht, aufgehoben wird?"


Begründung:
Artern ist 1995 aus der Verwaltungsgemeinschaft auf Drängen des Innenministeriums ausgetreten, weil ansonsten der Status der Stadt mit der planerischen Einstufung als Mittelzentrum gefährdet gewesen wäre. Mit dem erneuten Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft wäre dieser Status wieder gefährdet.

Der Eintritt in die Verwaltungsgemeinschaft macht gegenwärtig auch keinen Sinn, weil derzeit im Landtag die Enquetekommission erste Schritte für eine Gebietsreform diskutiert. Möglicherweise noch vor der Kommunalwahl 2009 soll das Rechtsinstitut Verwaltungs-gemeinschaft durch die neu zu schaffende Landgemeinde abgelöst werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern wird es somit bald nicht mehr geben.

Alternativ sollte sich Artern darum bemühen, mit den umliegenden Gemeinden ein starkes Mittelzentrum zu bilden. Hierzu können auch Eingemeindungen nach Artern bzw. Fusionen zu einer neuen Stadt gehören. Solche zukunftsweisenden dauerhaften Maßnahmen würden mit einem vorschnellen Eintritt in die Verwaltungsgemeinschaft blockiert.
Außerdem könnte die Stadt Artern bei einer Eingemeindung bzw. Fusion 100 EUR pro Einwohner oder maximal 1 Mio. EUR als einmalige finanzielle Förderung vom Land erhalten. Beim Beitritt in die Verwaltungsgemeinschaft würde Artern keine Landesförderung erhalten.

Zusätzlich würde die größere Stadt dauerhaft höhere Landeszuweisungen erhalten, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen würden.
Mit einem gegenwärtigen Beitritt sind keine Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden und die Stadt Artern verbunden. Vielmehr würden auf alle Beteiligten mit dem Beitritt zusätzliche Kosten zukommen.

Kostendeckungsvorschlag:
Der Stadt entstehen keine Kosten. Vielmehr würde Artern die mit dem Beitritt verbundenen Kosten einsparen. Gleichzeitig stünden Mehreinnahmen vom Land zur Verfügung, wenn die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern ganz oder teilweise mit der Stadt Artern fusionieren oder sich eingemeinden lassen.


Antragsteller: Helmut Spicher

1. Vertreter: Jürgen Weber

2. Vertreter: Torsten Blümel


Hinweis Redaktion: Die vollständigen Adressen der Antragsteller wurden weggelassen.
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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