Mi, 11:41 Uhr
26.03.2008
Warnung: Falsche Luftretter
Immer noch wird in Nordthüringen mit dubiosen Firmen und Mitteln um spenden für die Luftrettung geworben. Jetzt allerdings gibt es ein Urteil gegen diese Drückerkolonnen.
Die LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH führt keine Luftrettung durch und darf deshalb künftig nicht mehr damit werben, Luftrettung rund um die Uhr mit eigenen Hubschraubern oder Ambulanzflugzeugen zu betreiben. Dies hat das Landgericht Koblenz am 26. Februar 2008 entschieden (Aktenzeichen 4HK.O 213/06).
Die Klage gegen die LRS hatte die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) eingereicht. Die beiden gemeinnützigen Luftrettungsorganisationen ADAC Luftrettung gGmbH und DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) fühlen sich mit diesem Urteil im Kampf gegen dubiose Luftrettungsvereine bestätigt, die die Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überteuerten Mitgliedschaften überreden.
Falsche Luftretter verunsichern Bevölkerung
Seit einigen Jahren werben verschiedene dubiose Luftrettungsvereine mit ihrem Engagement in der Luftrettung, ohne jedoch tatsächlich Luftrettung oder Ambulanzdienste zu betreiben. Mit diesen irreführenden und unwahren Aussagen versuchen diese Vereine bundesweit Mitglieder zu werben. Bei diesen Gesprächen beziehen sie sich häufig auf den in der Nähe stationierten Rettungshubschrauber der ADAC Luftrettung oder der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) mit dem Hinweis, dass dieser in seiner Existenz bedroht sei. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen auch häufig Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.
Die Kosten der Luftrettung
DRF und ADAC betonen, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die verschiedenen Hubschrauberbetreiber müssen einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die ADAC Luftrettung ist eine gemeinnützige Tochter des ADAC e.V. Bis heute investierte der Automobilclub weit über 220 Millionen Euro in die Luftrettung. Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) ist zur Finanzierung ihrer Arbeit auf die Unterstützung von Förderern angewiesen und setzt deshalb bundesweit Beauftragte für Mitgliederwerbung ein, die z.B. an Haustüren über die DRF informieren.
Verunsicherte Verbraucher können sich montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr direkt bei der DRF erkundigen, ob ein Werber, der an der Haustür um Unterstützung für die Luftrettung bittet, wirklich seriös ist. DRF-Infotelefon: 0711-70072211.
Autor: nnzDie LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH führt keine Luftrettung durch und darf deshalb künftig nicht mehr damit werben, Luftrettung rund um die Uhr mit eigenen Hubschraubern oder Ambulanzflugzeugen zu betreiben. Dies hat das Landgericht Koblenz am 26. Februar 2008 entschieden (Aktenzeichen 4HK.O 213/06).
Die Klage gegen die LRS hatte die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) eingereicht. Die beiden gemeinnützigen Luftrettungsorganisationen ADAC Luftrettung gGmbH und DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) fühlen sich mit diesem Urteil im Kampf gegen dubiose Luftrettungsvereine bestätigt, die die Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überteuerten Mitgliedschaften überreden.
Falsche Luftretter verunsichern Bevölkerung
Seit einigen Jahren werben verschiedene dubiose Luftrettungsvereine mit ihrem Engagement in der Luftrettung, ohne jedoch tatsächlich Luftrettung oder Ambulanzdienste zu betreiben. Mit diesen irreführenden und unwahren Aussagen versuchen diese Vereine bundesweit Mitglieder zu werben. Bei diesen Gesprächen beziehen sie sich häufig auf den in der Nähe stationierten Rettungshubschrauber der ADAC Luftrettung oder der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) mit dem Hinweis, dass dieser in seiner Existenz bedroht sei. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen auch häufig Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.
Die Kosten der Luftrettung
DRF und ADAC betonen, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die verschiedenen Hubschrauberbetreiber müssen einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die ADAC Luftrettung ist eine gemeinnützige Tochter des ADAC e.V. Bis heute investierte der Automobilclub weit über 220 Millionen Euro in die Luftrettung. Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) ist zur Finanzierung ihrer Arbeit auf die Unterstützung von Förderern angewiesen und setzt deshalb bundesweit Beauftragte für Mitgliederwerbung ein, die z.B. an Haustüren über die DRF informieren.
Verunsicherte Verbraucher können sich montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr direkt bei der DRF erkundigen, ob ein Werber, der an der Haustür um Unterstützung für die Luftrettung bittet, wirklich seriös ist. DRF-Infotelefon: 0711-70072211.