Mo, 10:29 Uhr
31.03.2008
Richter Kropp: Mit 72 Jahren fängt das Rasen an
Bekanntermaßen altert unsere Bevölkerung rapide. Was früher in Songs wie Mit 66 Jahren fängt das Leben an oder Unsere Oma fährt im Hühnerstall Motorrad beiläufig besungen wurde, wird heute unter Namen wie Golden Age sogar für die Wirtschaft dienlich gemacht. Wie mobil die ältere Bevölkerung zum Teil ist, konnte man jetzt am Amtsgericht Sondershausen verfolgen...
In den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2007 führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser eine allgemeine Verkehrskontrolle in Bellstedt durch. Um 01.00 Uhr passierte der Rentner Christoph M. (72, Name geändert) diese Stelle. Den Beamten fiel dabei auf, dass er keinen Helm trug. Eine Verfolgung des rüstigen Rentners, der angesichts der Kontrolle sein Gefährt auf bis zu grandprixverdächtige 180 km/h beschleunigte, führte die Beamten durch die unendlichen Weiten des Kyffhäuserkreises, da M. auch mit Sondersignal nicht zum Anhalten zum Bewegen war.
Die Beamten bemerkten bei der Verfolgung, dass M. nur in Hemd und Hose fuhr und das Kennzeichen seines Motorrades mit einer Tüte unkenntlich gemacht hatte. Mithilfe eines per Funk angeforderten weiteren Streifenwagens konnte Christoph M. schließlich zum Anhalten bewegt werden. Hierbei wurde Alkohol in Höhe von 1, 35 Promille bei dem rasenden Rentner festgestellt, Christoph M. war zudem stockend schwerhörig. Bei der Aufnahme der Personalien des Täters erlebten die Beamten schließlich den Höhepunkt ihres ereignisreichen Arbeitstages, als das Motorrad des M. sich selbständig machte und gegen den Streifenwagen der Beamten knallte.
Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro erlassen, zudem wurde eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten ausgesprochen. Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit seinem Einspruch. Er verwies auf sein bisheriges unbescholtenes Vorleben und die erfolgreiche Teilnahme an einem TÜV-Lehrgang. Grund genug angesichts der bisher verstrichenen Zeit die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf 5 Monate zu verkürzen. Das Verfahren um die rasende Fahrt des Rentners M. ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Wie Amtsrichter Christian Kropp gegenüber unserer Zeitung mitteilte, war die nicht das einzige Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen gegen einen zügigen Rentner gewesen. Bereits im November 2000 wurde ein 65jähriger Täter wegen zahlreicher Straßenverkehrsdelikte zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt – ohne Bewährung.
Autor: nnz/knIn den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2007 führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser eine allgemeine Verkehrskontrolle in Bellstedt durch. Um 01.00 Uhr passierte der Rentner Christoph M. (72, Name geändert) diese Stelle. Den Beamten fiel dabei auf, dass er keinen Helm trug. Eine Verfolgung des rüstigen Rentners, der angesichts der Kontrolle sein Gefährt auf bis zu grandprixverdächtige 180 km/h beschleunigte, führte die Beamten durch die unendlichen Weiten des Kyffhäuserkreises, da M. auch mit Sondersignal nicht zum Anhalten zum Bewegen war.
Die Beamten bemerkten bei der Verfolgung, dass M. nur in Hemd und Hose fuhr und das Kennzeichen seines Motorrades mit einer Tüte unkenntlich gemacht hatte. Mithilfe eines per Funk angeforderten weiteren Streifenwagens konnte Christoph M. schließlich zum Anhalten bewegt werden. Hierbei wurde Alkohol in Höhe von 1, 35 Promille bei dem rasenden Rentner festgestellt, Christoph M. war zudem stockend schwerhörig. Bei der Aufnahme der Personalien des Täters erlebten die Beamten schließlich den Höhepunkt ihres ereignisreichen Arbeitstages, als das Motorrad des M. sich selbständig machte und gegen den Streifenwagen der Beamten knallte.
Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro erlassen, zudem wurde eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten ausgesprochen. Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit seinem Einspruch. Er verwies auf sein bisheriges unbescholtenes Vorleben und die erfolgreiche Teilnahme an einem TÜV-Lehrgang. Grund genug angesichts der bisher verstrichenen Zeit die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf 5 Monate zu verkürzen. Das Verfahren um die rasende Fahrt des Rentners M. ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Wie Amtsrichter Christian Kropp gegenüber unserer Zeitung mitteilte, war die nicht das einzige Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen gegen einen zügigen Rentner gewesen. Bereits im November 2000 wurde ein 65jähriger Täter wegen zahlreicher Straßenverkehrsdelikte zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt – ohne Bewährung.