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Do, 13:35 Uhr
03.04.2008

Vergleichen ja, aber fair

Ende März hat der Strom- und Gaspreisrechner Verivox den jüngsten Vergleich von Strom- und Gaspreisen der 100 größten Städte Deutschlands veröffentlicht. Die kommunalen Energieversorger stellen sich diesen Vergleichen. Sie sollten jedoch fair sein...


Aus diesem Anlass weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) darauf hin, dass Verivox nach eigenen Angaben jeweils den Grundversorgungspreis des lokalen Anbieters mit dem günstigsten Preis eines externen Versorgers vergleicht. Außerdem bezieht sich der Vergleich immer nur auf einen angenommenen Musterhaushalt.

Besonders der Vergleich Grundversorgungstarif – günstigster Tarif eines externen Anbieters vermittelt kein richtiges Bild der tatsächlichen Marktsituation, weil die lokalen Unternehmen neben dem Grundversorgungspreis ihren Kunden andere Produkte anbieten, die auf ihre jeweilige Verbrauchssituation zugeschnitten und zum Teil wesentlich günstiger sind.

Dies gilt in erster Linie für Strom aber auch für Gas. Viele Kunden haben von diesen Angeboten Gebrauch gemacht und sind in einen günstigeren Tarif bei den Stadtwerken gewechselt. Bei manchen Unternehmen bezieht nur noch die Minderheit der Kunden Strom im Grundversorgungstarif. Auch die kommunalen Unternehmen ermuntern ihre Kunden zum Vergleich.

Dabei sollte der Kunde allerdings seine jeweilige Verbrauchssituation zugrunde legen und neben dem Preis auch die übrigen Konditionen prüfen. Unter diesen Voraussetzungen schneiden die meisten kommunalen Energieversorger im direkten Vergleich mit externen Anbietern gut ab. Kommunale Energieversorger bieten nicht nur faire und günstige Preise für ihre Produkte, sondern darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren

Dienstleistungen in hoher Qualität, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit sowie Service vor Ort. Auch diese Aspekte sollten bei einem Vergleich nicht unter den Tisch fallen. Wie Unternehmen unter diesen Kriterien in einem Vergleich abschneiden, zeigt der Preisrechner Energieverbraucherportal, denn auch für Preisvergleiche gilt: „vergleichen“!
Autor: nnz/kn

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