Mo, 20:10 Uhr
07.04.2008
Waldbewirtschaftung im Kyffhäusergebirge
Aufgrund der aktuellen Diskussion über die Baumfällung im Kyffhäusergebirge findet am morgigen Dienstag, den 08. April 2008 eine gemeinsame Waldbefahrung mit Vertretern des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der oberen Naturschutzbehörde statt. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es hier...
Der Landrat des Kyffhäuserkreises lädt Behördenvertreter, Abgeordnete und die Bürgerbewegung Kyffhäuserwald am 08. April 2008, um 14.00 Uhr zu einer Waldbefahrung in das Kyffhäusergebirge ein, um die Intensität der Waldnutzung zu bewerten.
An den Lokaltermin schließt sich um 18.00 Uhr eine öffentliche Bürgerversammlung an, zu der Landrat Hengstermann und die Bürgerinitiative gemeinsam in den Sitzungssaal der Stadt Bad Frankenhausen einladen.
Der Nutzungskonflikt zwischen Waldnutzung sowie Biotop- und Artenschutz wird zu diesem öffentlichen Podiumsgespräch durch Vertreter von Behörden, Bürgerinitiative und Forstfachleuten diskutiert.
Gesprächspartner im Podium werden sein: Landrat P. Hengstermann, Dr. K.-F. Thöne (Abteilungsleiter. Forsten, Naturschutz und ländlicher Raum), W. Sauerbier (Leiter Untere Naturschutzbehörde), U. Klüßendorf (Leiter Forstamt Oldisleben), L. Maraz (Sprecher Bundesarbeitskreis Wald beim BUND), U. Katzenberger (Referatsleiter Obere Naturschutzbehörde) sowie Vertreter der Bürgerinitiative.
Bei der Tagung des Kreistages am 12.03.2008 war Landrat Peter Hengstermann (CDU) auch auf die Problematik Kyffhäuserwald eingegangen, wir berichteten bereits. Bei kn liegt jetzt in Auszügen die Rede zu diesem Thema im Wortlaut vor.
Auszug aus der Rede:
Durch die Aktivitäten und das Drängen der unteren Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises erfolgte Anfang der 1990er Jahre die einstweilige Sicherung des Naturpark Kyffhäuser.
Besondere Würdigung erfuhr das Kyffhäusergebirge durch das 1992 beantragte und 1997 bestätigte Naturschutzgroßprojekt von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung Kyffhäuser.
Im Rahmen dieses von Bund und Freistaat geförderten und in der Trägerschaft des Kyffhäuserkreises befindlichen Bundesprojektes wurde als dauerhafte Arbeitbasis ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet, der zukunftsträchtige Maßnahmen für das Projektgebiet Kyffhäusergebirge vorsieht. Dieser Entwicklungsplan bildet den Maßstab für die zukunftsorientierte ökologische Entwicklung.
Für die Waldbewirtschaftung ist generell eine Forsteinrichtung (Plandokument) zu bestellen, in welcher dieser PEPL zu integrieren ist. Diese Forsteinrichtungen regeln verbindlich die Waldbewirtschaftung und werden durch das Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde, ONB) festgesetzt. Der gesamte Verwaltungsvollzug in Naturschutzgebieten wird bisher ebenso durch die ONB geregelt. Die ONB kann die UNB in die Vollzugsmaßnahmen einbinden, hat aber keine Verpflichtung dazu. Die Maßnahmen der Waldbewirtschaftung erfolgen deshalb in der Regel in Eigenregie von ONB und Forstamt. Bei der umfassenden Bearbeitung und Erstellung der Forsteinrichtungen für 2004 bis 2014 wurde die Projektleitung des Naturschutzgroßprojekts lediglich in einer Beratung eingebunden.
Bei der Verkehrssicherungsmaßnahme an der B 85 gab es am 20.09.2007 einen Lokaltermin, an dem das Forstamt, die ONB und die UNB teilgenommen haben. Bei diesem Lokaltermin wurde durch den Leiter des Naturschutzgroßprojektes auf den PEPL verwiesen und gefordert, die unumgängliche Maßnahme der Verkehrssicherung schonend im Sinne der Maßgaben des Naturschutzgroßprojekt auszuführen. Die Forstmaßnahme auf der gegenüberliegenden Seite im NSG Süd-Westkyffhäuser wurde bei diesem Lokaltermin lediglich erwähnt. Die ONB hat mit Schriftstück vom 02.10.2007 der Maßnahme zugestimmt mit dem Wortlaut ...die Entnahme einzelner Stämme westlich der Straße im Rahmen der regulären Durchforstung der Abwehr einer akuten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der B85 dient.... Lediglich der Hinweis, dass artenschutzrechtliche Regelungen sowie die Erhaltungsziele der FFH-Gebietes und EG-Vogelschutzgebietes zu beachten sind, wurde im Zustimmungsschreiben der ONB gegeben, welches der UNB nicht zu Kenntnis gegeben wurde.
Nach der Beendigung beider Maßnahmen an der B 85 forderte die UNB mit Nachdruck einen Lokaltermin zur Bewertung des Maßes dieser Forstmaßnahmen. Auch zu unserem völligen Unverständnis wurde mit Protokoll vom 21.11.2007 der Maßnahmeumfang durch die in diesem Fall zuständige ONB in Weimar respektiert.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kyffhäuserkreis hat wegen des Ausmaßes der Waldnutzung im gesamten Kyffhäusergebirge Gespräche und Schriftverkehr mit dem Thüringer Forstamt Oldisleben, dem Naturschutzbeirat des Kyffhäuserkreises, der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes Weimar, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (oberste Naturschutzbehörde), der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei in Gotha, dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn und der Landtagsabgeordneten der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, Frau Gudrun Holbe, geführt.
Im Nachgang und der Wertung der Ereignisse muss eingeschätzt werden, dass die Forderungen der UNB zum Ortstermin am 20.09.2007 in mehreren Punkten nicht eingehalten wurden. So wurden alle zu erhaltenden Höhlenbäume beseitigt. Zudem wurde das gesamte liegende und stehende Todholz von den Flächen entfernt. Statt der zum Ortstermin ausgezeichneten Bäume wurden zusätzlich bis zu zwei Drittel mehr Bäume geschlagen. Unverständlich ist zugleich auch, dass auch die Naturverjüngung, unserer Ansicht nach bester Erosionsschutz am Hang, beräumt wurde.
Das dringliche Anliegen der unteren Naturschutzbehörde ist es, die seit den 1990er fast verdoppelte Holznutzung auf ein verträgliches Mindestmaß zu reduzieren, damit die rechtlich fixierten Schutzgebietskategorien Berücksichtigung finden können und wieder eine ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung entsprechend dem Thüringer Waldgesetz abgesichert werden kann.
Autor: khhDer Landrat des Kyffhäuserkreises lädt Behördenvertreter, Abgeordnete und die Bürgerbewegung Kyffhäuserwald am 08. April 2008, um 14.00 Uhr zu einer Waldbefahrung in das Kyffhäusergebirge ein, um die Intensität der Waldnutzung zu bewerten.
An den Lokaltermin schließt sich um 18.00 Uhr eine öffentliche Bürgerversammlung an, zu der Landrat Hengstermann und die Bürgerinitiative gemeinsam in den Sitzungssaal der Stadt Bad Frankenhausen einladen.
Der Nutzungskonflikt zwischen Waldnutzung sowie Biotop- und Artenschutz wird zu diesem öffentlichen Podiumsgespräch durch Vertreter von Behörden, Bürgerinitiative und Forstfachleuten diskutiert.
Gesprächspartner im Podium werden sein: Landrat P. Hengstermann, Dr. K.-F. Thöne (Abteilungsleiter. Forsten, Naturschutz und ländlicher Raum), W. Sauerbier (Leiter Untere Naturschutzbehörde), U. Klüßendorf (Leiter Forstamt Oldisleben), L. Maraz (Sprecher Bundesarbeitskreis Wald beim BUND), U. Katzenberger (Referatsleiter Obere Naturschutzbehörde) sowie Vertreter der Bürgerinitiative.
Bei der Tagung des Kreistages am 12.03.2008 war Landrat Peter Hengstermann (CDU) auch auf die Problematik Kyffhäuserwald eingegangen, wir berichteten bereits. Bei kn liegt jetzt in Auszügen die Rede zu diesem Thema im Wortlaut vor.
Auszug aus der Rede:
Durch die Aktivitäten und das Drängen der unteren Naturschutzbehörde des Kyffhäuserkreises erfolgte Anfang der 1990er Jahre die einstweilige Sicherung des Naturpark Kyffhäuser.
Besondere Würdigung erfuhr das Kyffhäusergebirge durch das 1992 beantragte und 1997 bestätigte Naturschutzgroßprojekt von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung Kyffhäuser.
Im Rahmen dieses von Bund und Freistaat geförderten und in der Trägerschaft des Kyffhäuserkreises befindlichen Bundesprojektes wurde als dauerhafte Arbeitbasis ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeitet, der zukunftsträchtige Maßnahmen für das Projektgebiet Kyffhäusergebirge vorsieht. Dieser Entwicklungsplan bildet den Maßstab für die zukunftsorientierte ökologische Entwicklung.
Für die Waldbewirtschaftung ist generell eine Forsteinrichtung (Plandokument) zu bestellen, in welcher dieser PEPL zu integrieren ist. Diese Forsteinrichtungen regeln verbindlich die Waldbewirtschaftung und werden durch das Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde, ONB) festgesetzt. Der gesamte Verwaltungsvollzug in Naturschutzgebieten wird bisher ebenso durch die ONB geregelt. Die ONB kann die UNB in die Vollzugsmaßnahmen einbinden, hat aber keine Verpflichtung dazu. Die Maßnahmen der Waldbewirtschaftung erfolgen deshalb in der Regel in Eigenregie von ONB und Forstamt. Bei der umfassenden Bearbeitung und Erstellung der Forsteinrichtungen für 2004 bis 2014 wurde die Projektleitung des Naturschutzgroßprojekts lediglich in einer Beratung eingebunden.
Bei der Verkehrssicherungsmaßnahme an der B 85 gab es am 20.09.2007 einen Lokaltermin, an dem das Forstamt, die ONB und die UNB teilgenommen haben. Bei diesem Lokaltermin wurde durch den Leiter des Naturschutzgroßprojektes auf den PEPL verwiesen und gefordert, die unumgängliche Maßnahme der Verkehrssicherung schonend im Sinne der Maßgaben des Naturschutzgroßprojekt auszuführen. Die Forstmaßnahme auf der gegenüberliegenden Seite im NSG Süd-Westkyffhäuser wurde bei diesem Lokaltermin lediglich erwähnt. Die ONB hat mit Schriftstück vom 02.10.2007 der Maßnahme zugestimmt mit dem Wortlaut ...die Entnahme einzelner Stämme westlich der Straße im Rahmen der regulären Durchforstung der Abwehr einer akuten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der B85 dient.... Lediglich der Hinweis, dass artenschutzrechtliche Regelungen sowie die Erhaltungsziele der FFH-Gebietes und EG-Vogelschutzgebietes zu beachten sind, wurde im Zustimmungsschreiben der ONB gegeben, welches der UNB nicht zu Kenntnis gegeben wurde.
Nach der Beendigung beider Maßnahmen an der B 85 forderte die UNB mit Nachdruck einen Lokaltermin zur Bewertung des Maßes dieser Forstmaßnahmen. Auch zu unserem völligen Unverständnis wurde mit Protokoll vom 21.11.2007 der Maßnahmeumfang durch die in diesem Fall zuständige ONB in Weimar respektiert.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kyffhäuserkreis hat wegen des Ausmaßes der Waldnutzung im gesamten Kyffhäusergebirge Gespräche und Schriftverkehr mit dem Thüringer Forstamt Oldisleben, dem Naturschutzbeirat des Kyffhäuserkreises, der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes Weimar, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (oberste Naturschutzbehörde), der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei in Gotha, dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn und der Landtagsabgeordneten der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, Frau Gudrun Holbe, geführt.
Im Nachgang und der Wertung der Ereignisse muss eingeschätzt werden, dass die Forderungen der UNB zum Ortstermin am 20.09.2007 in mehreren Punkten nicht eingehalten wurden. So wurden alle zu erhaltenden Höhlenbäume beseitigt. Zudem wurde das gesamte liegende und stehende Todholz von den Flächen entfernt. Statt der zum Ortstermin ausgezeichneten Bäume wurden zusätzlich bis zu zwei Drittel mehr Bäume geschlagen. Unverständlich ist zugleich auch, dass auch die Naturverjüngung, unserer Ansicht nach bester Erosionsschutz am Hang, beräumt wurde.
Das dringliche Anliegen der unteren Naturschutzbehörde ist es, die seit den 1990er fast verdoppelte Holznutzung auf ein verträgliches Mindestmaß zu reduzieren, damit die rechtlich fixierten Schutzgebietskategorien Berücksichtigung finden können und wieder eine ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung entsprechend dem Thüringer Waldgesetz abgesichert werden kann.
