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Mi, 14:22 Uhr
09.04.2008

3 Jahre Zusammenarbeit

3 Jahre SGB II - 3 Jahre Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Aber Veränderungen sind in Sicht. Warum und was der Landkreis dazu sagt, erfahren Sie hier...


Mit dem Urteil vom 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II als nicht verfassungskonform erklärt. Dazu erreichte uns aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis folgender Standpunkt:

Auch im Kyffhäuserkreis wurden in den letzten drei Jahren im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben nach Hartz IV (SGB II) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erfüllt.

Grundsätzlich können wir im Rahmen dieser Arbeit auf eine gemeinsame positive Bilanz verweisen; die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige ist der richtige Weg.

Die Forderung nach Realisierung der "Leistung aus einer Hand" wurde umgesetzt.

Die Probleme in der Arbeitsgemeinschaft sind grundsätzlicher Natur und führen eben zu Reibungsverlusten und Abstimmungsproblemen.

Die Erfahrungen der Optionskommunen, d.h. Bündelung der Hartz-IV-Leistungen bei einem kommunalen Träger (in Thüringen der Eichsfeld Kreis und die Stadt Jena) zeigen, dass flexible und ganzheitliche Leistungen für Langzeitarbeitslose aus kommunaler Hand eine gute und auf Dauer tragfähige Lösung darstellt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Organisationsform der ARGEn bietet nun die Chance zu einer entscheidenden Systemverbesserung und zur Lösung der bestehenden, durch das Wirken von zwei Trägern in den ARGEn, hervorgerufenen strukturellen Probleme.

Das Urteil gibt der Politik die Chance innerhalb von drei Jahren eine tragfähige und verfassungsverträgliche Umorganisation vorzunehmen. Diese Chance darf nicht vertan werden.

Die von Bundesseite präsentierten Überlegungen zum Aufbau "Kooperativer Jobcenter" lösen nicht das grundsätzliche Problem.

Wir sind der Auffassung, dass eine vollständige kommunale Trägerschaft aller Aufgaben nach SGB II (Hartz IV) bei angemessener finanzieller Ausstattung günstiger ist, als die vom Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagenen "Kooperativen Jobcenter".

Die in einigen Landkreises praktizierte "getrennte Aufgabenwahrnehmung" bei welcher der Bürger bei zwei verschiedenen Behörden unterschiedliche Anträge stellen muss, ist für alle Beteiligten die ungünstigste Lösung.
Autor: khh

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