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So, 07:00 Uhr
13.04.2008

Schachtgeschichten (4): Anlage Hachelbich

In unserer Reihe Schachtgeschichten geht es um Gewerkschaften, die im März 1908 aus der Gewerkschaft „Glückauf“ Sondershausen hervorgingen. Heute ein Bericht zur Gewerkschaft „Glückauf“ Berka mit dem Müserschacht...


Auf Beschluss der Gewerkenversammlung vom 28.3.1908 wurde die Gerechtsame (Erläuterung – siehe unten) die im Besitz der Gewerkschaft „Glückauf“ Sondershausen war, in 6 Teile geteilt.. Dazu sei aus der Bestätigungsurkunde vom 15. März 1909, unterzeichnet vom Fürstlichen Landrat, zitiert: „Die Gewerkschaft Glück auf zu Sondershausen hat, nachdem sie das auf Grund des Übereinkommens vom 26.Juli 1892 (Gesetz- Sammlung für das Fürstentum Schwarzburg – Sondershausen Jahrgang 1892 Seite 191) durch den mit demselben veröffentlichen Kaufvertrag vom 28. Juli 1892 (Gesetz-Sammlung 1893 Seite 24 ff ) übereignete, die gesamte Fürstliche Unterherrschaft umfassende Salz- und Kalibergwerk „Glückauf“ eigentümlich erworben hat, diese, im Berggrundbuch des Fürstlichen Amtsgerichts zu Sondershausen Blatt 2 auf ihren Namen eingetragene, Bergwerk nach Inhalt der notariellen Verhandlung vom 9.Januar 1909 – Nr.14 d. Not.-Verz. Von 1909 – in sechs selbständige Felder geteilt, die die Namen „Glückauf - West“,„Glückauf - Ebeleben“,„Glückauf – Ost“,„Glückauf – Berka“, „Glückauf - Bebra“ und „Glückauf“ zu Sondershausen erhalten sollen.“

Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt) Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt)


Die Gewerkschaft „Glück auf“- Berka – mit dem Müserschacht

Die Gründung erfolgte am 28.3.1908. Die Gerechtsame umfasste 68.623.232 m², was 31,35 preußischen Normalfeldern (Erläuterung – siehe unten) entsprach. Als Schacht wurde der „Müserschacht“ oder Schacht III mit einer Tiefe von 655 m abgeteuft. Der Schachtdurchmesser betrug 5,25 m. Bei 624 m hatte man ein 10 m mächtiges Carnallititlager angefahren. Der Schacht befand sich in der Nähe der Gemeinde Hachelbich und war mit dem Schacht IV in Berka durchschlägig (Untertage verbunden.. Redaktion) Dem Schacht war über Tage eine Kainitmühle angegliedert. Die Förderung begann 1912. Die Anzahl der Kuxe betrug 1.000, die der Gewerkschaft „Glückauf“ Sondershausen gehörten. Die Belegschaft hatte Ende 1919 eine Stärke von 40 Mann. Geleitet wurde die Gewerkschaft von der Direktion der Gewerkschaft „Glück auf“ Sondershausen.

Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt) Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt)


Während des 1.Weltkrieges wurde der Betrieb eingestellte und ruhte. Im Jahre 1924 kam es zur entgültigen Einstellung der Förderung. Im Jahre 1913 wurde ein Anschlussbahn mit einer Länge von 2,6 km von Schacht III nach Schacht IV (Berka) in Betrieb genommen, da das Rohsalz von der Fabrik in Berka verarbeitet wurde. Insgesamt wurden 140. 000 t Rohsalz gefördert. Als im Jahre 1946 das Kaliwerk „Glückauf“ Sondershausen in sowjetisches Eigentum überging, wurden der Schacht III nicht mit übernommen, sondern stillgelegt. Im Rahmen der Reparationsleitungen Deutschlands für die UdSSR wurden die Fördergerüst einschließlich der Fördermaschine demontiert. Sie sollten zur Steinkohlenförderung im Donbass-Revier wieder aufgebaut werden. Im November 1948 wurde der Schacht III der VVB (Z) Kalibergbau in Halle zugeordnet.

In den Folgejahren lieferte die Firma NOBAS Nordhausen wieder ein eineinfaches Fördergerüst mit einer elektrischen Kleinfördermaschine für Notfahrungen und für die Schachterhaltung. Während der Produktionszeit des Kaliwerkes „Glückauf“ Sondershausen diente der Schacht III als ausziehender Wetterschacht und wurde zu Aufwältigungsarbeiten im Bereich Schacht IV genutzt. Im Jahre 1994 wurde die Fördereinrichtungen demontiert und der Schacht verfüllt.

Erläuterungen
Der Betrieb eines Bergwerkes erforderte eine diesbezügliche Berechtsame oder Gerechtsame, sie umschloss die zu einem Bergwerk gehörenden Eigentumsrechte an einem Grubenfeld (vgl.: Normalfeld). Die Berechtsamkeiten wurden bei einer Mutung festgelegt (Eine Mutung war bis ins 19. Jahrhundert ein Antrag eines bergbauwilligen Unternehmers - auch Muter genannt - bei einer Bergbaubehörde oder bei der Administration eines Fürstentums auf die Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau) Eine Berechtsamkarte notierte die einzelne vergebenen Gebiete in ihren Reichweiten. Die Reichweite des Nutzungsrechts war aber nicht gleichbedeutend mit dem Besitz der oberirdischen Grundstücksflächen. Andererseits bezog sich ein Grundstückseigentum nur auf die Bodenfläche, aber nicht auf darunterliegende Mineralien. Deshalb gab es für Gerechtsame auch eigene Berggrundbücher.

Der heute in Deutschland gültige Begriff ist Bergwerkseigentum (siehe: Bundesberggesetz).
Als Normalfeld wird die durch das Allgemeine Berggesetz von 1865 für die Preußischen Staaten normierte Größe eines Grubenfeldes (Geviertfeldes) bezeichnet. Die Größe eines Normalfeldes betrug 2,2 km². Das Recht zum Betrieb eines Bergwerkes wurde auf der Erdoberfläche für ein abgestecktes Grundstück verliehen, unter dem der Abbau unbegrenzt stattfinden durfte.

Zuvor wurde die eigentliche Fundstelle des Bodenschatzes beliehen, wobei dann bei einer Mutung die Salzlagerstätte auf eine bestimmte Länge abgebaut werden durfte. Diese sogenannten Längenfelder gaben aber immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, weshalb man bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dieser Art der Belehnung Abstand nahm.
Text und Fotos: Archiv Hans-Jürgen Schmidt

Hinweis Redaktion:
Die Überreste der Schachtanlage finden Sie wie folgt: Von Sondershausen aus geht es auf der Landstraße in Richtung Bad Frankenhausen. Nach dem Passieren des Ortsteils Berka geht es am nächsten Abzweig Richtung Hachelbich weiter. Gleich vor dem Bahnübergang muss man aufpassen, denn dort geht es nach links auf einem Feldweg zum ehemaligen Schacht III (Müser-Schacht) bei Hachelbich.
Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt)
Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt)
Müserschacht Hachelbich (Foto: Archiv Hans-Jürgen Schmidt)
Autor: khh

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