Mo, 08:22 Uhr
14.04.2008
Von Knöterich und Schweinemist
Zu Beginn eines jeden Jahres hat das Amtsgericht Sondershausen im Rahmen der Aufsicht über die Schiedsstellen des Kyffhäuserkreises eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Und da kommen einige interessante Fälle ans Tageslicht.
Im Kyffhäuserkreis gibt es in Artern, Bad Frankenhausen, Donndorf, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen, Schernberg, Wiehe sowie in den Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Greußen und Mittelzentrum Artern Schiedsstellen.
Aufgabe der Schiedsstellen des Kreises ist es, in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zu schlichten und in ausgewählten Strafverfahren einen Sühneversuch zu unternehmen. Im strafrechtlichen Bereich werden Geschädigte häufig durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Bagatellverfahren auf den Privatklageweg verwiesen.
Der Geschädigte hat dann zunächst vor der Schiedsstelle einen Sühneversuch zu unternehmen, bei dem der Täter in Anwesenheit der Schiedsperson mit dem Geschädigten den Vorfall bespricht. Nicht selten kommt es hier zu einer Aussprache oder der Vereinbarung einer Entschädigung. Gelingt dies nicht, kann der Geschädigte Privatklage vor dem Amtsgericht erheben.
Auch 2007 standen wie in den Jahren zuvor bürgerlich-rechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mittelpunkt der Arbeit der Schiedsstellen wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse berichten konnte. Üblicherweise fallen in der Kreisstadt die meisten Fälle der Schiedsstellen allein wegen ihrer Größe an. Dort stritt man um die Instandhaltung einer Einfriedung, die nicht genehmigte Verlegung eines Stromkabels oder die Säuberung der Grundstücksgrenzen.
Vor der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Greußen ging es um einen Fall eines Baumverschnitts, während die Schiedsstelle des Mittelzentrums Artern es mit dem Rückschneiden von Blaufichten, einem neuen Zaun aus Maschendraht am Hühnerstall, dem Überwuchs von Knöterich oder mit der ordnungsgemäßen Zwischenlagerung von Schweinemist zu tun hatte. Sühneverfahren in Strafsachen waren bei den Schiedsstellen nicht anhängig.
Auffällig war, dass im vergangenen Jahr mehrmals Bürger nicht zum Termin vor der Schiedsstelle erschienen sind. Hier wurden korrekterweise Ordnungsgelder verhängt, was in einem Fall zu einer ergebnislosen Beschwerde vor dem Amtsgericht Sondershausen geführt hatte. Das Erscheinen vor der Schiedsstelle ist Pflicht, auch wenn es zu keiner Einigung kommt. Insgesamt konnte Bressem den Schiedsleuten eine gute Arbeit attestieren, die Zusammenarbeit mit dem Sondershäuser Gericht funktioniere einwandfrei.
Wünschenswert wäre daher auch die Errichtung von Schiedsstellen auch in den noch nicht besetzten Stellen in Helbedündorf und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser.
Autor: knIm Kyffhäuserkreis gibt es in Artern, Bad Frankenhausen, Donndorf, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen, Schernberg, Wiehe sowie in den Verwaltungsgemeinschaften An der Schmücke, Greußen und Mittelzentrum Artern Schiedsstellen.
Aufgabe der Schiedsstellen des Kreises ist es, in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zu schlichten und in ausgewählten Strafverfahren einen Sühneversuch zu unternehmen. Im strafrechtlichen Bereich werden Geschädigte häufig durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in Bagatellverfahren auf den Privatklageweg verwiesen.
Der Geschädigte hat dann zunächst vor der Schiedsstelle einen Sühneversuch zu unternehmen, bei dem der Täter in Anwesenheit der Schiedsperson mit dem Geschädigten den Vorfall bespricht. Nicht selten kommt es hier zu einer Aussprache oder der Vereinbarung einer Entschädigung. Gelingt dies nicht, kann der Geschädigte Privatklage vor dem Amtsgericht erheben.
Auch 2007 standen wie in den Jahren zuvor bürgerlich-rechtliche Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mittelpunkt der Arbeit der Schiedsstellen wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse berichten konnte. Üblicherweise fallen in der Kreisstadt die meisten Fälle der Schiedsstellen allein wegen ihrer Größe an. Dort stritt man um die Instandhaltung einer Einfriedung, die nicht genehmigte Verlegung eines Stromkabels oder die Säuberung der Grundstücksgrenzen.
Vor der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Greußen ging es um einen Fall eines Baumverschnitts, während die Schiedsstelle des Mittelzentrums Artern es mit dem Rückschneiden von Blaufichten, einem neuen Zaun aus Maschendraht am Hühnerstall, dem Überwuchs von Knöterich oder mit der ordnungsgemäßen Zwischenlagerung von Schweinemist zu tun hatte. Sühneverfahren in Strafsachen waren bei den Schiedsstellen nicht anhängig.
Auffällig war, dass im vergangenen Jahr mehrmals Bürger nicht zum Termin vor der Schiedsstelle erschienen sind. Hier wurden korrekterweise Ordnungsgelder verhängt, was in einem Fall zu einer ergebnislosen Beschwerde vor dem Amtsgericht Sondershausen geführt hatte. Das Erscheinen vor der Schiedsstelle ist Pflicht, auch wenn es zu keiner Einigung kommt. Insgesamt konnte Bressem den Schiedsleuten eine gute Arbeit attestieren, die Zusammenarbeit mit dem Sondershäuser Gericht funktioniere einwandfrei.
Wünschenswert wäre daher auch die Errichtung von Schiedsstellen auch in den noch nicht besetzten Stellen in Helbedündorf und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser.
