Mo, 15:50 Uhr
28.04.2008
Ups. Da war die Tonne weg (2)
Zu unserem Artikel von letzter Woche zum Thema Entzug der Biotonnen erhielten wir eine Leserzuschrift...
Fraktion (Die Linken - Hinweis der Redaktion) bestreitet Rechtmäßigkeit des Entzugs von Biotonnen
Die Problematik Biotonne an sich und deren Mißbrauch sieht die Linksfraktion natürlich ebenso wie Dr. Fruth und der Ärger ist verständlich. Nicht aber die Reaktion darauf.
Der Landkreis hat eine gültige Abfallsatzung.
Link: http://www.kyffhaeuser.de/lrakyf/uploads/media/Abfallsatzung2006_1__01.pdf
Nach dieser Abfallsatzung besteht grundsätzlich ein Anschlusszwang. Und das Recht, eine Biotonne gestellt zu bekommen. Das Recht eine Biotonne zu entziehen besteht laut Satzung allerdings nicht. Es grenzt da schon an Willkür, wenn es so gehandhabt wird. Und dabei geht es vordergründig auch um die Leute, die ihren Müll vorschriftsmäßig trennen und denen durch diese Maßnahme des Landratsamtes ebenso die Biotonne entzogen wird. Denn Entzug heißt ja nebenbei auch höhere Kosten für die Hausabfalltonne. Somit werden Unbeteiligten höhere Kosten aufgezwungen und dies kann rechtsstaatlich nicht korrekt sein. So etwas hat einen Namen und nennt sich "Sippenhaftung". Wenn demnächst ein Autofahrer Unfallflucht begangen hat, weil er ein Verkehrsschild umgefahren hat, wird das Landratsamt wohl alle Autos des betroffenen Wohngebietes stilllegen.
Es gibt nach § 28 der Abfallsatzung Bußgelder, diese sind als einzige Maßnahme bei Ordnungswidrigkeiten zulässig. Das geht aber nur, wenn ich jemanden erwische. Also muss sich das Landratsamt etwas einfallen lassen, der jetzige Weg ist der Verkehrte. Bürger und Betroffene Wohnungsgesellschaften sollten dem widersprechen.
Die Linksfraktion im Kreistag des Kyffhäuserkreises hat dazu bereits am 16. April eine Anfrage an den Landrat gestellt und die Rechtmäßigkeit in Zweifel gestellt. Auf die Antwort wartet die Fraktion bisher vergebens.
Torsten Blümel
Autor: khhFraktion (Die Linken - Hinweis der Redaktion) bestreitet Rechtmäßigkeit des Entzugs von Biotonnen
Die Problematik Biotonne an sich und deren Mißbrauch sieht die Linksfraktion natürlich ebenso wie Dr. Fruth und der Ärger ist verständlich. Nicht aber die Reaktion darauf.
Der Landkreis hat eine gültige Abfallsatzung.
Link: http://www.kyffhaeuser.de/lrakyf/uploads/media/Abfallsatzung2006_1__01.pdf
Nach dieser Abfallsatzung besteht grundsätzlich ein Anschlusszwang. Und das Recht, eine Biotonne gestellt zu bekommen. Das Recht eine Biotonne zu entziehen besteht laut Satzung allerdings nicht. Es grenzt da schon an Willkür, wenn es so gehandhabt wird. Und dabei geht es vordergründig auch um die Leute, die ihren Müll vorschriftsmäßig trennen und denen durch diese Maßnahme des Landratsamtes ebenso die Biotonne entzogen wird. Denn Entzug heißt ja nebenbei auch höhere Kosten für die Hausabfalltonne. Somit werden Unbeteiligten höhere Kosten aufgezwungen und dies kann rechtsstaatlich nicht korrekt sein. So etwas hat einen Namen und nennt sich "Sippenhaftung". Wenn demnächst ein Autofahrer Unfallflucht begangen hat, weil er ein Verkehrsschild umgefahren hat, wird das Landratsamt wohl alle Autos des betroffenen Wohngebietes stilllegen.
Es gibt nach § 28 der Abfallsatzung Bußgelder, diese sind als einzige Maßnahme bei Ordnungswidrigkeiten zulässig. Das geht aber nur, wenn ich jemanden erwische. Also muss sich das Landratsamt etwas einfallen lassen, der jetzige Weg ist der Verkehrte. Bürger und Betroffene Wohnungsgesellschaften sollten dem widersprechen.
Die Linksfraktion im Kreistag des Kyffhäuserkreises hat dazu bereits am 16. April eine Anfrage an den Landrat gestellt und die Rechtmäßigkeit in Zweifel gestellt. Auf die Antwort wartet die Fraktion bisher vergebens.
Torsten Blümel