eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 12:37 Uhr
30.04.2008

Behördenstrukturreform umgesetzt

Die Behördenstrukturreform des Freistaates Thüringen macht auch vor dem Kyffhäuserkreis nicht halt. Hinsichtlich Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, Blindengeld, Blindenhilfe und Aufgabenbereiche des Versorgungsamtes Erfurt hier eine Pressemeldung des Landratsamtes...


Infolge der Behördenstrukturreform des Landes Thüringen werden staatliche Aufgaben auf die Landkreise übertragen. Dazu gehören u. a. die Aufgabenbereiche des Versorgungsamtes Erfurt, das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren, das Blindengeld und die Blindenhilfe.

Ab 01.05.2008 werden diese Aufgaben vom Landratsamt Kyffhäuserkreis, dem Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Sozialamt ausgeführt.

In Vorbereitung des Zuständigkeitswechsels wurden am 24.04.2008 dem Landkreis 15.000 Akten vom Versorgungsamt überstellt. Darunter sind ca. 2.000 angearbeitete Akten mit unterschiedlichem Arbeitsstand.
Die Aktenbearbeitung im Versorgungsamt wurde bereits Anfang März 2008 eingestellt; eine Zuordnung der Posteingänge in die Einzelakte erfolgte nicht mehr.
Leider konnte aus dem Mitarbeiterbestand des Versorgungsamtes kein Personal gewonnen werden, welches in unserem Zuständigkeitsbereich die Arbeit fortgeführt hätte.

Alle Vorbereitungsarbeiten zur Arbeitsaufnahme sind im Landratsamt getätigt. Derzeit wird noch das erforderliche Computerprogramm installiert.
Die 5 neuen Mitarbeiter dieses Sachgebietes sind bemüht, die Akten in kürzester Zeit auf den aktuellen Stand zu bringen, um baldmöglichst die Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

Ab 06.05.2008 wird das Sozialamt des Landratsamtes im Gebäude J.-K.-Wezel-Straße 6/7 regelmäßige Sprechstunden zu den

Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
anbieten.

Wir bitten bei den Antragstellern um Verständnis, dass es aufgrund der Gegebenheiten in der Anfangsphase zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann und bitten vorerst, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand der persönlichen Anträge Abstand zu nehmen.

In gewohnter Weise können die Antragsformulare auch weiterhin

. an der Pforte des Landratsamtes,
. im Bürgerbüro Sondershausen, Erfurter Straße 35, und
. im Bürgerbüro Artern, Promenade 10,

abgeholt und abgegeben werden.

Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)