Do, 08:46 Uhr
08.05.2008
Neues Instrument JobPerspektive
JobPerspektive, so lautet der Name eines neuen Instruments der Beschäftigungsförderung für Arbeitslosengeld II-Bezieher mit dem der Arbeitgeber eine bis zu 75% -ige Förderung erhält. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier...
Das neue Gesetz zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ist zum 01. Oktober 2007 in Kraft getreten und galt zunächst nur für Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich. Seit 01. April 2008 ist auch die Förderung von Stellen im gewerblichen Bereich möglich.
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers soll damit Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit keine Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet werden.
Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Mögliche Hemmnisse können u.a. das Lebensalter, fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen sowie Überschuldung oder eine vorhandene Suchterkrankung sein.
Der Zuschuss beträgt je nach Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bis zu 75% des tariflichen oder ortsüblichen Entgelts mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die Förderdauer beträgt bis zu 24 Monate und ist ggf. im Anschluss auch unbefristet möglich. Für die ersten 12 Monate der Beschäftigung kann auch ein Zuschuss für eine begleitende Qualifizierung von bis zu 200 Euro monatlich gewährt werden.
Bedingung ist, dass der Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb neu eingerichtet wird und damit keine bisherigen Arbeitskräfte verdrängt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat angekündigt für gemeinwesenorientierte Arbeiten die Förderung mit ESF- Mitteln um weitere 15% aufzustocken. Für den Kyffhäuserkreis, als besonders förderwürdige Region wird eine Erhöhung der Förderung um weitere 5% auf max. 95% in Aussicht gestellt. Die Veröffentlichung der Richtlinie ist für Mai vorgesehen.
Unternehmen und Betriebe, die eine zusätzliche Stelle einrichten oder sich über die Förderbedingungen informieren möchten, wenden sich bitte an:
Arbeitgeberservice 03632/544-280 oder an die Mitarbeiter der ARGE Kyffhäuserkreis
Dienststelle Sondershausen: Herrn Hesse: 03632/ 616-261
Dienststelle Artern: Frau Lüttich: 03466/ 363-124
Autor: khhDas neue Gesetz zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ist zum 01. Oktober 2007 in Kraft getreten und galt zunächst nur für Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich. Seit 01. April 2008 ist auch die Förderung von Stellen im gewerblichen Bereich möglich.
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers soll damit Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die auf absehbare Zeit keine Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet werden.
Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Mögliche Hemmnisse können u.a. das Lebensalter, fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen sowie Überschuldung oder eine vorhandene Suchterkrankung sein.
Der Zuschuss beträgt je nach Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bis zu 75% des tariflichen oder ortsüblichen Entgelts mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die Förderdauer beträgt bis zu 24 Monate und ist ggf. im Anschluss auch unbefristet möglich. Für die ersten 12 Monate der Beschäftigung kann auch ein Zuschuss für eine begleitende Qualifizierung von bis zu 200 Euro monatlich gewährt werden.
Bedingung ist, dass der Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb neu eingerichtet wird und damit keine bisherigen Arbeitskräfte verdrängt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat angekündigt für gemeinwesenorientierte Arbeiten die Förderung mit ESF- Mitteln um weitere 15% aufzustocken. Für den Kyffhäuserkreis, als besonders förderwürdige Region wird eine Erhöhung der Förderung um weitere 5% auf max. 95% in Aussicht gestellt. Die Veröffentlichung der Richtlinie ist für Mai vorgesehen.
Unternehmen und Betriebe, die eine zusätzliche Stelle einrichten oder sich über die Förderbedingungen informieren möchten, wenden sich bitte an:
Arbeitgeberservice 03632/544-280 oder an die Mitarbeiter der ARGE Kyffhäuserkreis
Dienststelle Sondershausen: Herrn Hesse: 03632/ 616-261
Dienststelle Artern: Frau Lüttich: 03466/ 363-124