Fr, 19:53 Uhr
09.05.2008
Pfändungsfreigrenzen für Rentner
Zur Problematik Pfändungsfreigrenzen für Schuldner und für Rentner äußert sich das Mitglied des Bundestags Kersten Naumann (Die Linke) in Ihrer Stellungnahme...
Der Petitionsausschuss hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.
Die derzeitige Rechtslage diskriminiert die Rentner, so Kersten Naumann, Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Schuldner wird ein Freibetrag eingeräumt, damit ihnen eine lebenssichernde Existenz ermöglicht wird. Dies muss auch für Rentner gelten.
Der Petitionsausschuss ist daher der Auffassung, dass ein Änderungsbedarf vorliegt und fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen dazu auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Autor: khhDer Petitionsausschuss hat sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.
Die derzeitige Rechtslage diskriminiert die Rentner, so Kersten Naumann, Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Schuldner wird ein Freibetrag eingeräumt, damit ihnen eine lebenssichernde Existenz ermöglicht wird. Dies muss auch für Rentner gelten.
Der Petitionsausschuss ist daher der Auffassung, dass ein Änderungsbedarf vorliegt und fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen dazu auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.