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Mo, 16:02 Uhr
26.05.2008

Anerkennung einer Rettungstat

Durch beherztes Eingreifen rettete Sie ein junges Leben und wurde dafür heute ausgezeichnet. Um wen es sich handelt erfahren Sie hier...

Der Vorfall ereignete sich am 16. Februar 2008 am Teich in Langenroda (Wiehe) bei 2 Grad Lufttemperatur. Das Gebiet um den Teich ist ein beliebter Treffpunkt für die jungen Mütter mit ihren Kindern im Ort. Denn dort oben ist kaum Fahrzeugverkehr, auf den die Kinder besonders achten müssen. Beim Spielen hatte Melissa N. ( 2 ½ Jahre alt) am besagten Samstag von der Mutter unbemerkt entfernt und war in den Teich gefallen und trieb mit dem Gesicht nach oben. Dabei war sie ca. 1,5 bis 2 m vom Rand des Teiches entfernt, als sie gefunden wurde.

Als das Verschwinden der Kleinen bemerkt wurde, begann sofort die Suche. Die Mutter, Anett Dittmann (36 Jahre), eines 6 jährigen Sohnes, sah den rosa Anorak des Kindes auf dem Wasser treiben. Sie sprang ohne Zögern und lange zu überlegen in das ca. 1,00- bis 1,5 m tiefe Wasser hinein, watete zu dem Kind hin und holte es heraus. Sie übergab das auf den ersten Blick unverletzte Kind ihrer Mutter. Bei den nassen Sachen keine leichte Aufgabe, wie Anett Dittmann jetzt so im Nachgang bemerkte. Auch wenn das Kind nicht sofort auf ärztliche Hilfe angewiesen war, ging die Mutter abends zur Kontrolle mit Melissa zum Arzt. Aber es war alles in Ordnung.

Sie selbst, so Anett Dittmann, hat sich bei der feucht-kalten Aktion nicht mal einen Schnupfen geholt. Aber sie war sehr unruhig, ob denn der Kleinen nicht wirklich etwas passiert ist, denn keiner wusste ja, wie lange sie schon mit dem Kopf unter Wasser auf dem Teich trieb.

Rettungstat (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Rettungstat (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Anett Dittmann und Landrat Peter Hengstermann bei der Übergabe der Medaille.

Der Vorfall sprach sich natürlich schnell rum. Über die Bürgermeisterin von Wiehe, Dagmar Dittmer (CDU) landete die Information auch im Landratsamt Kyffhäuserkreis. Für das couragierte Eingreifen schlug das Landratsamt Anett Dittmann für die Verleihung des "Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr" gemäß der Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994 vor. Über die Begründung, "beherztes Einschreiten" der Retterin ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheitsgefährdung, musste man angesichts der Temperaturen nicht lange nachdenken.

Bei einer Tasse Kaffe mit Landrat Peter Hengstermann ließ Anett Dittmann, die als Werbekauffrau in Artern arbeitet, die Ereignisse nochmals Revue passieren.
Rettungstat (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Rettungstat (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Rettungstat (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Autor: khh

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