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Mo, 07:02 Uhr
02.06.2008

Freizeitpass SDH zu wenig genutzt

Das bürgerfreundliche Angebot eines Freizeitpasses für Sondershausen wird noch zu wenig genutzt, darauf weist die Stadtverwaltung Sondershausen in einer Presseinformation hin..

Die Stadtverwaltung Sondershausen informiert nochmals, dass für einen bestimmten Personenkreis – auch für die Bürger der neuen Ortsteile von Sondershausen – ein Freizeitpass zur Verfügung steht.
Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung
- Auszubildende und Zivildienstleistende
- Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs
- Jugendliche im Thüringen-Jahr
Der Freizeitpass berechtigt die betreffenden Personen zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern.

Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4 der Stadtverwaltung Sondershausen, Soziales, Jugend und Sport (Gebäude „Schwan“, Zimmer 5, bei Frau Jakob) erhältlich.
Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.
Autor: khh

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