Mo, 10:21 Uhr
16.06.2008
Kinder wegnehmen und schützen
Die eigenen Kinder sollten das Liebste, das Wertvollste der Menschen sein. Dem ist aber nicht immer so. Auch in Thüringen müssen Kinder ihren Eltern weggenommen werden. Man muß sie schützen. Wir haben die Zahlen und Trends...
'Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen'. § 1666 (1) BGB
Im Jahr 2007 wurden von den Jugendämtern 252 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Das war laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik der zweithöchste Stand in den letzten 10 Jahren. Im Jahr 2004 wurden 300 Anzeigen gemeldet.
Jungen und Mädchen waren fast gleichmäßig betroffen. Die Jungen hatten im Jahr 2007 mit 129 einen Anteil von 51,2 Prozent.
Die Gerichte in Thüringen ordneten im Jahr 2007 in 234 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Das war der höchste Stand seit 1998. In 122 Fällen (52,1 Prozent) waren Jungen betroffen.
In 199 Fällen wurde das Personensorgerecht im Jahr 2007 ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 25 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das war im untersuchten Zeitraum von 1998 bis 2007 ebenfalls der höchste Wert. Hier waren mehr Mädchen betroffen (105 bzw. 52,8 Prozent).
Autor: nnz/kn'Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen'. § 1666 (1) BGB
Im Jahr 2007 wurden von den Jugendämtern 252 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Das war laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik der zweithöchste Stand in den letzten 10 Jahren. Im Jahr 2004 wurden 300 Anzeigen gemeldet.
Jungen und Mädchen waren fast gleichmäßig betroffen. Die Jungen hatten im Jahr 2007 mit 129 einen Anteil von 51,2 Prozent.
Die Gerichte in Thüringen ordneten im Jahr 2007 in 234 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Das war der höchste Stand seit 1998. In 122 Fällen (52,1 Prozent) waren Jungen betroffen.
In 199 Fällen wurde das Personensorgerecht im Jahr 2007 ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 25 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das war im untersuchten Zeitraum von 1998 bis 2007 ebenfalls der höchste Wert. Hier waren mehr Mädchen betroffen (105 bzw. 52,8 Prozent).