Mo, 10:20 Uhr
23.06.2008
Richter Kropp: Die Sondershäuser Doppelehe
Spätestens seit dem 11.09.2001 kennt sogar der politisch nicht gebildete Mitbürger Begriffe wie Dschihad oder Al-Quaida. Islamische Religionsformen, der Bau einer Großmoschee in Köln oder der Begriff der Blutschande im Islam werden in der deutschen Gesellschaft eifrig diskutiert. Dabei sind die Ängste groß, das Wissen über das Leben der anderen jedoch relativ gering. In dieses Schema passt ein Fall des Amtsgerichts Sondershausen,
...der im Familienrecht seinen Ausgang nahm. Anfang 2007 hatte ein Sondershäuser Familienrichter die Ehe des pakistanischen Staatsangehörigen Ali Ben Muffa (39, Name geändert) mit einer Deutschen geschieden. Die Scheidung wurde gleich rechtskräftig, eigentlich ein eher unspektakulärer Fall. Jedoch konnte das Landratsamt des Kyffhäuserkreises im weiteren Verlauf ermitteln, das Ben Muffa, der seit Januar 1996 bis zu seiner Scheidung mit dieser Deutschen verheiratet war, zusätzlich im Jahr 2005 in Pakistan die Ehe mit einer pakistanischen Frau geschlossen hatte.
Anscheinend ein klarer Fall einer Doppelehe, die nach deutschem Strafrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafen war, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Das Sondershäuser Amtsgericht erließ daraufhin auf Antrag dieser Behörde einen Strafbefehl in Höhe von 750 Euro.
Ali Ben Muffa jedoch, der die Doppelehe einräumte, legte Einspruch ein. Ein findiger deutscher Rechtsanwalt vergrub sich in spezielle Fachliteratur zu diesem exotischen Thema. Zu Tage brachte er Erstaunliches: Nach pakistanischem Recht ist die Mehrehe zulässig. Nach sunnitischem und schiitischem Richtlinien darf ein moslemischer Ehemann gleichzeitig bis zu vier Frauen haben. Und was nach pakistanischem Recht zulässig ist, ist auch keine strafbare Auslandstat nach deutschem Recht, wo der Tatort gelegen war, so der Verteidiger. Diesem zwingenden Schluss hat sich nunmehr auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen angeschlossen und den Strafbefehl zurückgenommen.
So zeigt sich der uns unverständliche Islam und das darauf basierende Recht als sehr vielschichtig und nicht alles, was uns stört und wir nicht verstehen, ist schon strafbar.
Autor: nnz/kn...der im Familienrecht seinen Ausgang nahm. Anfang 2007 hatte ein Sondershäuser Familienrichter die Ehe des pakistanischen Staatsangehörigen Ali Ben Muffa (39, Name geändert) mit einer Deutschen geschieden. Die Scheidung wurde gleich rechtskräftig, eigentlich ein eher unspektakulärer Fall. Jedoch konnte das Landratsamt des Kyffhäuserkreises im weiteren Verlauf ermitteln, das Ben Muffa, der seit Januar 1996 bis zu seiner Scheidung mit dieser Deutschen verheiratet war, zusätzlich im Jahr 2005 in Pakistan die Ehe mit einer pakistanischen Frau geschlossen hatte.
Anscheinend ein klarer Fall einer Doppelehe, die nach deutschem Strafrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafen war, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Das Sondershäuser Amtsgericht erließ daraufhin auf Antrag dieser Behörde einen Strafbefehl in Höhe von 750 Euro.
Ali Ben Muffa jedoch, der die Doppelehe einräumte, legte Einspruch ein. Ein findiger deutscher Rechtsanwalt vergrub sich in spezielle Fachliteratur zu diesem exotischen Thema. Zu Tage brachte er Erstaunliches: Nach pakistanischem Recht ist die Mehrehe zulässig. Nach sunnitischem und schiitischem Richtlinien darf ein moslemischer Ehemann gleichzeitig bis zu vier Frauen haben. Und was nach pakistanischem Recht zulässig ist, ist auch keine strafbare Auslandstat nach deutschem Recht, wo der Tatort gelegen war, so der Verteidiger. Diesem zwingenden Schluss hat sich nunmehr auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen angeschlossen und den Strafbefehl zurückgenommen.
So zeigt sich der uns unverständliche Islam und das darauf basierende Recht als sehr vielschichtig und nicht alles, was uns stört und wir nicht verstehen, ist schon strafbar.
