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Fr, 10:51 Uhr
27.06.2008

Entspannung statt Stress

Die Urlaubszeit hat bereits begonnen. Für viele ist das die schönste Zeit im Jahr. Die im Urlaub gesammelten schönen Eindrücke sollen auch so in Erinnerung bleiben. Um bei der Wiedereinreise nach Deutschland entspannt bleiben zu können, gibt es bei uns einiges Hinweise der Beamten des Zolls.


Reisefreimengen
An die Regeln halten (Foto: Zoll) An die Regeln halten (Foto: Zoll) Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern können zum privaten Ge- oder Verbrauch beispielsweise 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Zigarren und 1 Liter Spirituosen steuerfrei eingeführt werden, soweit das Mindestalter von 17 Jahren nicht unterschritten ist. Arzneimittel sind in der Menge, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht, erlaubt.

Andere Waren können bis zu einem Wert von 175 € (Vorlage des Kassenzettels wird empfohlen) steuerfrei eingeführt werden, wenn die Einfuhr dieser Waren nicht verboten ist. Das ist in der Regel bei Waffen, illegalen Drogen, gefälschten Markenartikeln sowie unter Artenschutz gestellten Tieren, Pflanzen und Produkten daraus der Fall.

Aus jedem EU-Land, von einigen Sondergebieten wie beispielsweise den Kanarischen Inseln abgesehen, können Sie unbegrenzt Waren steuerfrei mitbringen, wenn diese für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt und nicht einfuhrverboten sind.

Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind jedoch bestimmte Richtmengen zu beachten. Bis zu folgenden Mengen wird eine Verwendung zu privaten Zwecken durch den Zoll angenommen und die Waren können somit problemlos mitgebracht werden:

  • 800 Stück Zigaretten,
  • 400 Stück Zigarillos,
  • 200 Stück Zigarren,
  • 10 Kilogramm Kaffee,
  • 10 Liter Spirituosen,
  • 90 Liter Wein und
  • 110 Liter Bier.

Sonderrregelungen für Tabakwaren gelten noch für einige EU – Länder wie zum Beispiel Bulgarien, Ungarn, Polen und der Slowakischen Republik. Aus diesen Ländern dürfen lediglich 200 Stück Zigaretten mitgebracht werden.


Artenschutz

An die Regeln halten (Foto: Zoll) An die Regeln halten (Foto: Zoll)

Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme und den Kauf von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus wird oft aus Ahnungslosigkeit und Unbedachtheit die Artenvielfalt in den Urlaubsländern erheblich zerstört. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. Der Zoll appelliert deshalb an die Urlauber, auf solche Mitbringsel zu verzichten. Unter www.artenschutz-online.de bietet Ihnen die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten, jedoch einfuhrverboten sind.


Barmittel
Seit dem 15. Juni 2007 sind Reisende, die aus der EU in ein Drittland reisen oder aus einem Drittland wieder in die EU einreisen, verpflichtet, mitgeführte Barmittel wie z.B. Bargeld, Schecks und Reiseschecks, deren Gesamtwert insgesamt höher als 10.000 Euro ist, schriftlich beim Zoll (in der gesamten EU) anzumelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Barmittel auf Verlangen des Zolls mündlich anzumelden.

Werden die geforderten Anmeldungen nicht oder nicht wahrheitsgemäß abgegeben, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches in der Regel mit empfindlichen Geldstrafen endet. Durch die Barmittelkontrollen sollen Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Weitere Informationen stellt der Zoll unter www.zoll.de zur Verfügung.
Autor: nnz

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