Fr, 11:41 Uhr
27.06.2008
Wohnraumförderung für Familien
Die Fördermittelstelle des Landratsamtes Kyffhäuserkreis informiert über günstige Förderdarlehen rund ums Bauen. Wer Anspruch hat und wo er sich informierenkann, erfahren Sie hier...
Auch in diesem Jahr unterstützt die Thüringer Aufbaubank mit ihren Förderdarlehen viele Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen.
Mit dem KFW- TAB- Darlehen können der Neubau, der Kauf oder Ausbau einer selbst genutzten Immobilie finanziert werden.
30 % der Kosten, maximal 100.000 € können über die Thüringer Aufbaubank finanziert werden.
Diese Darlehen ist ein attraktiver Baustein für eine Finanzierung und ergänzt so zinsgünstig ein Hausbankdarlehen.
Diese Förderdarlehen müssen nur nachrangig besichert werden und erleichtern damit
die Gesamtfinanzierung wesentlich.
Wer bereits ein eigenes Haus besitzt und modernisieren möchte, kann hierzu ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen über die Fördermittelstelle von der Thüringer Aufbaubank erhalten.
Genutzt werden können die Modernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen zum Beispiel für eine neue Heizung, eine bessere Wärmedämmung oder ein neues Dach.
80 % der Gesamtkosten können nachrangig finanziert werden.
Die Vergabe aller zinsgünstigen Darlehen ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Bei einer Familie mit zwei Kindern liegen diese bei einem Bruttoeinkommen von 60.900 € im Jahr.
Familien, die kein Wohneigentum besitzen und eine Mietwohnung unterhalten müssen, können abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Belastungsverhältnissen nach wie vor einen Zuschuss zu den Kosten in Form eines Wohngeldes für Ihre Wohnung beantragen.
Das Wohngeld dient als Teil der Wohnungsbaufinanzierung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familieengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum.
Zurzeit berät die Bundesregierung ein Gesetz zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes.
Eine Wohngelderhöhung ab 2009 ist bereits beschlussreif.
Ansprechpartner für das Förderprogramm sowie die Wohngeldbeantragung für den Kyffhäuserkreis ist die Wohnungsbauförderung / Wohngeldstelle des Landratsamtes.
Nähere Informationen erhalten Interessenten zu den Sprechtagen des Landratsamtes bzw. unter der Telefonnummer 03632 / 741-602.
Autor: khhAuch in diesem Jahr unterstützt die Thüringer Aufbaubank mit ihren Förderdarlehen viele Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen.
Mit dem KFW- TAB- Darlehen können der Neubau, der Kauf oder Ausbau einer selbst genutzten Immobilie finanziert werden.
30 % der Kosten, maximal 100.000 € können über die Thüringer Aufbaubank finanziert werden.
Diese Darlehen ist ein attraktiver Baustein für eine Finanzierung und ergänzt so zinsgünstig ein Hausbankdarlehen.
Diese Förderdarlehen müssen nur nachrangig besichert werden und erleichtern damit
die Gesamtfinanzierung wesentlich.
Wer bereits ein eigenes Haus besitzt und modernisieren möchte, kann hierzu ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen über die Fördermittelstelle von der Thüringer Aufbaubank erhalten.
Genutzt werden können die Modernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen zum Beispiel für eine neue Heizung, eine bessere Wärmedämmung oder ein neues Dach.
80 % der Gesamtkosten können nachrangig finanziert werden.
Die Vergabe aller zinsgünstigen Darlehen ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Bei einer Familie mit zwei Kindern liegen diese bei einem Bruttoeinkommen von 60.900 € im Jahr.
Familien, die kein Wohneigentum besitzen und eine Mietwohnung unterhalten müssen, können abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Belastungsverhältnissen nach wie vor einen Zuschuss zu den Kosten in Form eines Wohngeldes für Ihre Wohnung beantragen.
Das Wohngeld dient als Teil der Wohnungsbaufinanzierung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familieengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum.
Zurzeit berät die Bundesregierung ein Gesetz zur Leistungsverbesserung des Wohngeldes.
Eine Wohngelderhöhung ab 2009 ist bereits beschlussreif.
Ansprechpartner für das Förderprogramm sowie die Wohngeldbeantragung für den Kyffhäuserkreis ist die Wohnungsbauförderung / Wohngeldstelle des Landratsamtes.
Nähere Informationen erhalten Interessenten zu den Sprechtagen des Landratsamtes bzw. unter der Telefonnummer 03632 / 741-602.