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Mo, 09:54 Uhr
14.07.2008

Richter Kropp: Mann fährt auf Frau

„Der Angeklagte nutzte seinen PKW wie eine Waffe“ mit diesen drastischen Worten beschrieb der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen den Fall des Erik G. (19, Name geändert). Der Heranwachsende aus Bad Frankenhausen ist stolzer Eigentümer eines Ford....


Mit diesem Wagen ereignete sich die Tat vom 16.Mai vergangenen Jahres. Gegen 13.45 Uhr befuhr er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Wilhelm-Koenen-Straße in Sangerhausen. Auf dem Gehweg der dort befindlichen Schule befand sich eine Zeugin mit ihrem Sohn. Als der Angeklagte sieh sah, fuhr er mit Reifen auf dem Gehweg direkt auf sie zu, so dass sie sich nur durch eine Sprung zur Seite retten konnte.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte vor dem für den Heranwachsenden zuständigen Amtsgericht Sondershausen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr Anklage erhoben. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.

Schon im Vorfeld hatte Erik G. um „sein Recht“ gekämpft. Jugendrichter Christian Kropp hatte ihm nämlich seine Fahrerlaubnis entzogen, das Landgericht Mühlhausen dem Richter jedoch vollumfänglich zugestimmt. In der Hauptverhandlung blieb der Angeklagte bei seiner Version. Er sei nur vorbeigefahren, nicht auf die Zeugin draufgefahren. Zwei Mitfahrer bestätigten diese Version. Anders sah die Aussage der Geschädigten und einer neutralen Zeugin aus, die am Straßenrand das Ganze zufällig gesehen hatte. Brisanz gewann der Fall dadurch, als sich vor Gericht herausstellte, dass diese Zeugin die Mutter der früheren Lebensgefährtin des G. war.

Jugendrichter Christian Kropp verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Zudem wurde ihm für weitere 12 Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Die angeblichen Entlastungszeugen hätten offensichtlich für Erik G. die Unwahrheit gesagt, auf sie kämen noch entsprechende Verfahren zu. Es sei nicht einzusehen, warum eine völlig unbeteiligte Zeugin vor Gericht lügen würde, wie es der Angeklagte seinem Opfer unterstellen wollte. Mit diesem Urteil gefährdet der Angeklagte nicht nur seinen Arbeitsplatz in Sondershausen. Es ist fraglich, ob die Verwaltungsbehörde unabhängig vom Gericht ihm die Fahrerlaubnis so schnell wieder erteilen wird.

Jugendrichter Christian Kropp schilderte gegenüber nnz und kn diesen Fall als eine besondere und einmalige Entgleisung im Straßenverkehr in Deutschland. Nicht nur die Alkoholisierung der Fahrer nehme stetig zu, der Wagen werde als Waffe quasi instrumentalisiert, um „das Recht“ durchzusetzen. Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen Berufung eingelegt.
Autor: nnz/kn

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