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Mo, 10:42 Uhr
21.07.2008

Richter Kropp: Fünf Kameraden

Der Dienst bei der Truppe bringt für Außenstehende merkwürdige Gepflogenheiten mit sich. Da werden Kameradschaftsabende gefeiert, die Sprachgewohnheiten sind anders. Auch der Umgang mit dem Kameraden unterscheidet sich sehr von Gepflogenheiten im Zivilleben...


Am 11. November.2006 trug es sich in den Abendstunden in einem Zimmer des 3. Raketenartilleriebataillons 12 in der Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen zu, dass fünf Kameraden zwei Mitkameraden aufsuchten und auf diese einschlugen. Die Geschädigten trugen leichte Verletzungen an den Armen davon.

Die Truppe hatte diese Vergehen bereits disziplinarrechtlich geahndet, als den mittlerweile im Zivilleben stehenden jungen Männern im Alter zwischen 20 und 22 Jahren eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zugestellt wurde. Damit wurde gegen sie Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die jungen Männer, die mittlerweile nach Beendigung ihrer Dienstzeit bei der Truppe über die ganze Republik verstreut lebten, hatten sich daher vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Sondershausen zu verantworten, denn zwei von ihnen waren damals noch Heranwachsende gewesen.

Mit Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen trafen sie auf zwei Juristen, die selber gedient hatten und daher die Gepflogenheiten der Truppe kannten. Alle fünf Kameraden und jetzt Angeklagte waren geständig. Sie hatten sich auch bereits bei den Opfern entschuldigt. Sie hatten die Tat durchaus als eine Art „Rache“ angesehen. Die Opfer seien fahnenflüchtig oder ständig krank gewesen und hätten trotzdem immer „eine Lippe“ riskiert und den anderen so das Leben schwer gemacht. Diese beiden seien Unruhestifter gewesen und man habe ihnen einen Denkzettel erteilen wollen.

Auf Anraten des Gerichtes wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Das Gericht hat dabei berücksichtigt, dass ein Verfahren bei der Truppe schon abgeschlossen war und die Verletzungen der Opfer minimal waren. Ein Verein aus dem östlichen Kyffhäuserkreis konnte sich daher auf eine Geldauflage in Höhe von 1.800 Euro freuen.
Autor: nnz/kn

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