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Do, 13:07 Uhr
24.07.2008

Für ein Jahr auf und davon

Abkürzungen sind schon was schönes: Bislang stand „PPP“ für Privat Public Partnership, jetzt ist eine weitere Verwendung hinzugekommen, für die sich eine Bundestagsabgeordnete der LINKE aus Nordthüringen stark macht...


Die Bewerbungsunterlagen für das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP) können im Büro von MdB Kersten Naumann oder auf ihrer Website ab sofort abgefordert werden. Das PPP ist ein auf Gegenseitigkeit angelegtes Jugendaustauschprogramm. Es wurde vereinbart, dass junge Deutsche ein Jahr in den USA verbringen und junge Amerikaner ein Jahr in Deutschland.

Deutschen Schülerinnen und Schülern und jungen Berufstätigen wird durch ein Stipendium ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht. Bundesweit stehen voraussichtlich 360 Stipendien zur Verfügung. Das Stipendium umfasst u.a. die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber das Taschengeld. Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen, die möglichst in Wohnortnähe stattfinden, werden nicht erstattet.

Deutsche Schülerinnen und Schülern leben in den USA in Gastfamilien und besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor. Die Teilnehmer können auch selbst Praktikantenplätze in den USA vorschlagen.

Bewerben können sich:
  • Schülerinnen und Schülern mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2009) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1991 bis 31.7.1994)
  • Junge Berufstätige / Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2009) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1984 bis 31.7.1993); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.

Weiterführende Informationen unter: www.kersten-naumann.de oder telefonisch 03 46 71/ 55 111.
Autor: kn

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