Fr, 13:50 Uhr
01.08.2008
Sanierung Regelschule Roßleben
Bisher ungeklärt war, wie es weiter mit der Sanierung der Regelschule in Roßleben weitergehen soll. In einer Dreiergespräch wurde etwas Licht ins Dunkele gebracht. Wer mit wem gesprochen hat, erfahren Sie hier...
In Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses des Kreistages Kyffhäuserkreis, Erich Hofereiter (CDU), und Bürgermeister Rainer Heuchel (SPD) zur Problematik der Sanierung der Regelschule Rossleben hat Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe (CDU) Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen EU-Programms ELER abgeklärt.
Zur Sanierung der Regelschule Rossleben wurden seitens des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien Fördermöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern aufgezeigt. Diese Förderungen sollen zur Beseitigung von demographisch bedingten Strukturveränderungen und zur Stärkung der Kommunen bei der Vorhaltung bedarfsrechter Infrastrukturen für den ländlichen Raum wirken. Zur Infrastruktur zählt auch ein Regelschulstandort.
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung bildet die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm sowie die Ableitung der Vorhaben aus einem integrierten Stadtentwicklungsprojekt, wobei Finanzhilfen der Städtebauförderung als Komplementärmittel der ELER-Förderanteile (max. 75 Prozent) eingesetzt werden.
Im Fall der Sanierung der Regelschule Rossleben ist erste Voraussetzung gegeben. Das geplante Vorhaben stellt eine bedarfsorientierte Infrastrukturanpassung dar und entspricht somit grundsätzlich den Förderschwerpunkten von ELER. Seitens der Kommune Rossleben ist die schlüssige Ableitung aus dem Integrierten Stadtentwicklungsprojekt abzuleiten und muss durch die Bewilligungsbehörde geprüft werden. Darüber hinaus muss seitens der Stadt Rossleben und des Schulträgers, des Kyffhäuserkreises, die schlüssig dargestellte Nachhaltigkeit der Schulsanierung als Grundlage einer Förderentscheidung beigebracht werden muss. Nach deren Vorliegen kann eine rasche Prüfung der Förderfähigkeit durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien Fördermöglichkeiten zugesichert werden.
Damit eröffnet sich eine Möglichkeit, gemeinsam zwischen Kreis und Stadt die umfangreiche Sanierung der Regelschule in den nächsten Jahren zu beginnen. Die Verantwortlichen sollten die Fördermöglichkeiten und deren Finanzierung kurzfristig prüfen.
Autor: khhIn Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses des Kreistages Kyffhäuserkreis, Erich Hofereiter (CDU), und Bürgermeister Rainer Heuchel (SPD) zur Problematik der Sanierung der Regelschule Rossleben hat Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe (CDU) Fördermöglichkeiten im Rahmen des neuen EU-Programms ELER abgeklärt.
Zur Sanierung der Regelschule Rossleben wurden seitens des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien Fördermöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern aufgezeigt. Diese Förderungen sollen zur Beseitigung von demographisch bedingten Strukturveränderungen und zur Stärkung der Kommunen bei der Vorhaltung bedarfsrechter Infrastrukturen für den ländlichen Raum wirken. Zur Infrastruktur zählt auch ein Regelschulstandort.
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung bildet die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm sowie die Ableitung der Vorhaben aus einem integrierten Stadtentwicklungsprojekt, wobei Finanzhilfen der Städtebauförderung als Komplementärmittel der ELER-Förderanteile (max. 75 Prozent) eingesetzt werden.
Im Fall der Sanierung der Regelschule Rossleben ist erste Voraussetzung gegeben. Das geplante Vorhaben stellt eine bedarfsorientierte Infrastrukturanpassung dar und entspricht somit grundsätzlich den Förderschwerpunkten von ELER. Seitens der Kommune Rossleben ist die schlüssige Ableitung aus dem Integrierten Stadtentwicklungsprojekt abzuleiten und muss durch die Bewilligungsbehörde geprüft werden. Darüber hinaus muss seitens der Stadt Rossleben und des Schulträgers, des Kyffhäuserkreises, die schlüssig dargestellte Nachhaltigkeit der Schulsanierung als Grundlage einer Förderentscheidung beigebracht werden muss. Nach deren Vorliegen kann eine rasche Prüfung der Förderfähigkeit durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien Fördermöglichkeiten zugesichert werden.
Damit eröffnet sich eine Möglichkeit, gemeinsam zwischen Kreis und Stadt die umfangreiche Sanierung der Regelschule in den nächsten Jahren zu beginnen. Die Verantwortlichen sollten die Fördermöglichkeiten und deren Finanzierung kurzfristig prüfen.