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Mo, 07:01 Uhr
11.08.2008

Erholungswegkonzept prüfen

Das Forstamt Sondershausen hat in Zusammenarbeit mit dem Regionalverbund Thüringer Wald e. V das Erholungswegkonzept - Wandern, Radfahren, Reiten und Ski im Wald – überarbeitet und legt es jetzt öffentlich ab heute zur Diskussion aus...

Im Forstamtbereich Sondershausen erfolgte in den letzten Wochen die Aktualisierung der Inhalte zum Projekt „Forsten und Tourismus“. Das nunmehr vorliegende Ergebnis, dass unter Beteiligung verschiedener Partner u. a. Privatwaldbesitzer, Städte und Gemeinden, Verwaltungen, Behörden und Interessengruppen entstand, ist ein Ausdruck für die touristische Entwicklung in der Region.

Neue Trends in Freizeit, Regionalentwicklung und Bewirtschaftung nahmen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Der nächste Schritt ist eine vierwöchige Auslegung der Erholungswegekarten in Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie zuständigen Trägern öffentlicher Belange, die bereits schriftlich informiert wurden.

Der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. und das Forstamt Sondershausen bitten um weitere Beteiligung von Interessengruppen, Vereinen und Verbänden sowie Waldbesitzern, um möglichst allen Ansprüchen an das Erholungswegenetz gerecht zu werden. Der aktuelle Kartenstand kann in den Landratsämtern: Unstrut-Hainich, Sömmerda und Kyffhäuserkreis - Abteilung Wirtschaftsförderung/Tourismus und Untere Naturschutzbehörde, den Verwaltungsgemeinschaften, Einheitsgemeinden und Städten und im Forstamtsgebäude Sondershausen, während der Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr (Freitag bis 14.30), von 11.08.-05.09.2008 eingesehen werden, Hinweise und Widersprüche werden entgegen genommen und erneut geprüft.

Danach erfolgen die Endkorrektur und die Übergabe der Erholungswegekarten im Rahmen einer Veranstaltung an die entsprechenden Partner. Das Forstamt Sondershausen und der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. bedanken sich für die rege Beteiligung und die konstruktiven Beiträge zur Optimierung der Erholungswege im Projekt „Forsten und Tourismus“.

In der Stadtverwaltung Sondershausen erfolgt die Auslegung im Bürgerbüro.
Autor: khh

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