Mi, 19:09 Uhr
17.09.2008
Abfallgebühren sollen steigen
Einstimmig fasste so eben der Kreisausschuss den Beschluss, dem nächsten Kreistag eine Erhöhung der Abfallgebühren Beschlussfassung vorzuschlagen. Wie hoch sie ausfallen soll, erfahren Sie hier...
Die Erhöhung der Abfallgebühren ab 01.01.2009 sei unvermeidlich, heißt es dazu in einer Pressmitteilung des Landratsamt Kyffhäuserkreis. Ab 2009 sollen aber durch die Einführung des Identsystems (kn berichtete bereits) Erleichterungen auftreten. Ein Einzelnen heißt es dabei in der Pressemeldung:
Nach bundesgesetzlichen Regelungen darf seit dem 01.06.2005 kein unbehandelter Hausmüll auf Deponien abgelagert werden. Die führte zu höheren Behandlungskosten und machte eine Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2006 erforderlich.
Seit 2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die Kalkulation nachmals erheblich verändert. Durch den steigenden Bevölkerungsrückgang reduziert sich die Zahl der Gebührenschuldner dramatisch. Die Mehrwertsteuer hat sich von 16 auf 19 Prozent erhöht und war so in der letzten Kalkulation nicht berücksichtigt, Auch die Entsorgungskosten auf unserer Behandlungsanlage in Nentzelsrode steigen ab 2009 auf 130 Euro / t. Kalkuliert waren ab 2006 113,64 Euro. Die Aufwendungen der Bioabfallbehandlung in der Kompostieranlage steigen ebenfalls durch erhöhte Betriebsmittel- und Kraftstoffkosten.
Die oben angeführten Gründe machten eine Anpassung der gültigen Kalkulation erforderlich. Die hieraus kalkulierte Grundgebühr betrögt ab 2009 pro Person 49,80 Euro (alt 43,20 die Redaktion). Beispielsweise wurde für eine abfuhr eines 120 Liter Behälters für Hausmüll ein Gebühr von 4,20 Euro errechnet (alt 3,81 Euro). Die Biotonnengebühr für Haushalte wird von 10,20 Euro auf 12,00 Euro angehoben. Veränderungen bei der Miete der Behälter entstehen nicht.
Ein Vergleich der Abfallentsorgungsgebühren im Freistaat Thüringen gestaltet sich als schwierig, da die Entsorgungsleistungen strukturabhängig in unterschiedlichster Qualität und Quantität durch die Landkreis erbracht werden. Ein objektives Kriterium zum Vergleich stellen die einwohnerspezifischen Entsorgungskosten dar. Nach einer statistischen Erhebung der Thüringer Umweltministeriums ergibt sich folgendes Bild:
Dabei wurden lt. Leiter Umweltamt Kyffhäuserkreis, Dr. Michael Fruth, bereits die neuen Gebühren angesetzt.
In den überarbeiteten Abfallsatzungen, die zum 01.01.2009 neu in Kraft treten sollen, ergeben sich auch grundlegende Erleichterungen. So zum Beispiel kann der Landkreis auf schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr Gebührenschuldner von der Grundgebühr befreien. Voraussetzung dafür ist der ständige oder überwiegende Aufenthalt in einem anderen Landkreis und die Entrichtung der dort bereits veranlagten Abfallentsorgungsgebühren. Hierzu ist ein Formular in der Abfallwirtschaft erhältlich, welches im Original zurückgegeben werden muss.
Eine weitere wesentliche Verbesserung stellt die Einführung des Identsystems dar. Das Identsystem wird auch als ein elektronisches Müllwertmarkensystem bezeichnet. Mit der Einführung sind eine Reihe von Vorteilen verbunden. Es müssen zukünftig keine Müllwertmarkengedruckt und verschickt werden. Die Bürger ersparen sich den Aufwand, die Müllwertmarken an den Behälter anzubringen, ein Verlegen des Wertmarkenbogens oder ein Abreißen der Marken vom Behälter ist ausgeschlossen. Die Rücknahme der Markenbogen und das aufwendige Eingeben der Müllmarken in das Programm entfällt. Die gesamte Erfassung und Auswertung kann in kürzester Zeit durchgeführt werden.
Autor: khhDie Erhöhung der Abfallgebühren ab 01.01.2009 sei unvermeidlich, heißt es dazu in einer Pressmitteilung des Landratsamt Kyffhäuserkreis. Ab 2009 sollen aber durch die Einführung des Identsystems (kn berichtete bereits) Erleichterungen auftreten. Ein Einzelnen heißt es dabei in der Pressemeldung:
Nach bundesgesetzlichen Regelungen darf seit dem 01.06.2005 kein unbehandelter Hausmüll auf Deponien abgelagert werden. Die führte zu höheren Behandlungskosten und machte eine Neukalkulation der Abfallgebühren ab 2006 erforderlich.
Seit 2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die Kalkulation nachmals erheblich verändert. Durch den steigenden Bevölkerungsrückgang reduziert sich die Zahl der Gebührenschuldner dramatisch. Die Mehrwertsteuer hat sich von 16 auf 19 Prozent erhöht und war so in der letzten Kalkulation nicht berücksichtigt, Auch die Entsorgungskosten auf unserer Behandlungsanlage in Nentzelsrode steigen ab 2009 auf 130 Euro / t. Kalkuliert waren ab 2006 113,64 Euro. Die Aufwendungen der Bioabfallbehandlung in der Kompostieranlage steigen ebenfalls durch erhöhte Betriebsmittel- und Kraftstoffkosten.
Die oben angeführten Gründe machten eine Anpassung der gültigen Kalkulation erforderlich. Die hieraus kalkulierte Grundgebühr betrögt ab 2009 pro Person 49,80 Euro (alt 43,20 die Redaktion). Beispielsweise wurde für eine abfuhr eines 120 Liter Behälters für Hausmüll ein Gebühr von 4,20 Euro errechnet (alt 3,81 Euro). Die Biotonnengebühr für Haushalte wird von 10,20 Euro auf 12,00 Euro angehoben. Veränderungen bei der Miete der Behälter entstehen nicht.
Ein Vergleich der Abfallentsorgungsgebühren im Freistaat Thüringen gestaltet sich als schwierig, da die Entsorgungsleistungen strukturabhängig in unterschiedlichster Qualität und Quantität durch die Landkreis erbracht werden. Ein objektives Kriterium zum Vergleich stellen die einwohnerspezifischen Entsorgungskosten dar. Nach einer statistischen Erhebung der Thüringer Umweltministeriums ergibt sich folgendes Bild:
| Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger | Einwohnerspezifische Entsorgungskosten |
| Landkreis Gotha | 53,04 Euro |
| Unstrut-Hainich-Kreis | 53,11 Euro |
| Abfallwirtschaftszweckverband-Ostthüringen | 53,67 Euro |
| Abfallwirtschaftszweckverband-Ostthüringen | 57,60 Euro |
| Landkreis Sömmerda | 59,02 Euro |
| Landkreis Altenburgerland | 62,35 Euro |
| Landkreis Sonneberg | 63,57 Euro |
| Stadt Jena | 64,73 Euro |
| Kyffhäuserkreis | 66,81 Euro |
| Weimar-Stadt | 70,77 Euro |
| Landkreis Schmalkalden-Meiningen | 72,02 Euro |
| Landkreis Eichsfeld | 73,13 Euro |
| Ilm-Kreis | 73,82 Euro |
| Suhl-Stadt | 77,99 Euro |
| Landkreis Weimarer Land | 85,54 Euro |
| Landkreis Hildburghausen | 87,44 Euro |
| Landkreis Nordhausen | 101,35 Euro |
| Erfurt-Stadt | 106,60 Euro |
Dabei wurden lt. Leiter Umweltamt Kyffhäuserkreis, Dr. Michael Fruth, bereits die neuen Gebühren angesetzt.
In den überarbeiteten Abfallsatzungen, die zum 01.01.2009 neu in Kraft treten sollen, ergeben sich auch grundlegende Erleichterungen. So zum Beispiel kann der Landkreis auf schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr Gebührenschuldner von der Grundgebühr befreien. Voraussetzung dafür ist der ständige oder überwiegende Aufenthalt in einem anderen Landkreis und die Entrichtung der dort bereits veranlagten Abfallentsorgungsgebühren. Hierzu ist ein Formular in der Abfallwirtschaft erhältlich, welches im Original zurückgegeben werden muss.
Eine weitere wesentliche Verbesserung stellt die Einführung des Identsystems dar. Das Identsystem wird auch als ein elektronisches Müllwertmarkensystem bezeichnet. Mit der Einführung sind eine Reihe von Vorteilen verbunden. Es müssen zukünftig keine Müllwertmarkengedruckt und verschickt werden. Die Bürger ersparen sich den Aufwand, die Müllwertmarken an den Behälter anzubringen, ein Verlegen des Wertmarkenbogens oder ein Abreißen der Marken vom Behälter ist ausgeschlossen. Die Rücknahme der Markenbogen und das aufwendige Eingeben der Müllmarken in das Programm entfällt. Die gesamte Erfassung und Auswertung kann in kürzester Zeit durchgeführt werden.