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Mo, 12:39 Uhr
22.09.2008

Schöffenwahl durchgeführt

Mitte dieses Monats hat vor dem Amtsgericht Sondershausen als einem der ersten Amtsgerichte in Thüringen in nichtöffentlicher Sitzung die Schöffenwahl für die Wahlperiode 2009 bis 2013 stattgefunden. Der Schöffenwahlausschuss tagte unter Vorsitz eines Richters, eines Verwaltungsbeamten und zehn vom Kreistag gewählter Vertrauenspersonen...


Der Ausschuss hatte zehn Schöffen für das Amtsgericht Nordhausen und 15 Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Mühlhausen zu wählen. Zudem mussten Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Nordhausen (fünf Männer und fünf Frauen) und für die Jugendkammern des Landgerichts Mühlhausen (zwei Männer und zwei Frauen) gewählt werden. Sondershausen selbst hat kein Schöffengericht.

Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem mitteilte, hatten sich - wie auch in den letzten beiden Wahlperioden - mehr Bewerber gefunden als benötigt wurden. Zudem hatte es gegen die Vorschlagslisten keine Einwendungen gegeben. So konnte - auch wegen der guten Zuarbeit von Landratsamt und Jugendamt - die Wahl unproblematisch durchgeführt werden. Das Amtsgericht Sondershausen hatte bei der Wahl alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen.

Nach dem Gesetz sind Kandidaten von der Wahl zum Schöffenamt ausgeschlossen, die in Insolvenz geraten sind oder die über 70 Jahre alt sind.

Das Schöffenamt, so Bressem, sei ein sehr wichtiges Amt mit weitreichenden Befugnissen. So hätten beispielsweise die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Besonderen Dank verdienten auch die vielen Bewerber, die diesmal nicht berücksichtigt werden konnten und sich bereitwillig zur Verfügung gestellt hatten. Alle Bewerber würden vom Gericht über das Ergebnis und ihre Wahl benachrichtigt.
Autor: kn

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