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Mi, 09:45 Uhr
01.10.2008

Richter Kropp: Schwabbelpudding

Die Zustände in einem Bad Frankenhäuser Mietshaus spotten jeder Beschreibung. Es ist die Mieterin Monika A. (49, Name geändert), die das Haus terrorisiert. Da werden andere Mieter beschimpft oder ausgesperrt oder Gegenstände vom Balkon geworfen. Jetzt mußte sich Amtsrichter Christian Kropp damit beschäftigen – aus seine Art...


„Bevor Sie eingezogen sind, war alles ruhig“ so eine Mitbewohnerin in der Strafrichtersitzung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Anlass für die Sitzung vor Strafrichter Christian Kropp war der „Lieblingsmitmieter“ der A., Dirk D. (52). Der Arbeitslose ist ihr schlichtweg zu fett. „Schwabbelpudding, Hurensohn“ sind dabei noch die höflichsten täglichen Ausdrücke dem Mitmieter gegenüber. Obwohl D. im Laufe kurze Zeit 25 Kilogramm abgespeckt hatte, eskalierte es dann am 17. Januar.2008 in Bad Frankenhausen. Auf der Treppe des Mietshauses trafen sich beide, und Monika A. schlug Dirk D. mit der Faust in das Gesicht, so dass dieses leicht anschwoll. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro beantragt, gegen die sich Monika A. mit einem Einspruch wehrte.

Die Strafrichtersitzung vor dem Amtsgericht Sondershausen gestaltete sich sehr turbulent. Zahlreiche Mitmieter waren angereist, um Monika A. in Aktion zu erleben, munter wurde gekeifert und geschrieen. Das Verfahren auch dadurch problematisch, das die A. „schwerhörig war“ und nicht einmal den schreienden Amtsrichter verstehen wollte. Hingegen reagierte sie auf auch nur leise missmutige Äußerungen der Mitmieter sofort.

Auch neutrale Zeugen konnten den Vorfall des 17.01.2008 bestätigen, so dass Monika A. wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer höheren Geldstrafe, nämlich 840 Euro verurteilt wurde. „Sie haben vier einschlägige Vorstrafen, im Grunde ist es eine Frechheit, hier Einspruch einzulegen“, so Strafrichter Christian Kropp, welcher der Angeklagten noch mit auf dem Weg gab, beim nächsten Mal sich ein Hörgerät zu kaufen.

Nach der Sitzung kam durch andere Mieter, die Unterschriftslisten gegen den Verbleib der A. in ihrem Mietshaus vorlegten, heraus, dass diese wohl schon Ähnliches in einem anderen Mietshaus in Bad Frankenhausen veranstaltet hatte. Immerhin hat der skurrile Fall vor dem Amtsgericht sein Ende genommen, und dies auch rechtskräftig.
Autor: nnz/kn

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