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Mo, 10:37 Uhr
06.10.2008

REACH-Vorregistrierung

Mit der REACH-Vorregistrierung - Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der EU-Chemikalien-Verordnung REACH (EG) Nr. 1907/2006 – können Unternehmen verlängerte Registrierungspflichten nutzen...


Die Europäische Union hat mit der Chemikalienverordnung ein einheitliches System zur Registrierung ("Registration"), Bewertung ("Evaluation") und Zulassung ("Autorisation") von Chemikalien geschaffen - kurz REACH genannt. Die Verordnung trat am 01.06.2007 in Kraft.

Hersteller und Importeure von Stoffen müssen diese bei der neu eingerichteten Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren, wenn sie pro Jahr eine Tonne oder mehr dieser chemischen Stoffe als solche oder in Zubereitungen herstellen oder importieren.

Die gebührenfreie Vorregistrierung chemischer Stoffe (Phase-in-Stoffe) ist bis zum 01.12.2008 vorzunehmen.
Unternehmen, die ihre chemischen Stoffe vorregistrieren, können verlängerte Registrierungsfristen nutzen. Die Registrierungsfristen hängen von der Menge und den Gefahreigenschaften des jeweiligen Stoffes ab.
Nach dem 01.12.2008 kann eine Chemikalie nicht mehr hergestellt, importiert oder verwendet werden, wenn diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht registriert ist.

Unternehmen, welche Chemikalien verwenden oder in Verkehr bringen, sollten daher den Registrierungsstatus dieser Chemikalien überprüfen.

Nähere Informationen zur REACH-Vorregistrierung finden Sie u. a. auf der ECHA-Website: http://echa.europa.eu/pre-registration.

Bei Fragen zur REACH-Vorregistrierung wenden Sie sich bitte an die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtete nationale Auskunftsstelle. Adressat: BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, Service-Telefonnummer: 0231 9071 2971, Fax-Nummer: 0231 9071 2679, E-Mail: reach-info@baua.bund.de, Internet: www.reach-helpdesk.de

Zuständige chemikalienrechtliche Überwachungsbehörde ist das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft, Markt 8, 99706 Sondershausen.


Autor: khh

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