Do, 11:46 Uhr
09.10.2008
Namensrecht und Einbürgerungsanträge
Zu den Problemkreisen Namensrecht (Namensänderung) und Einbürgerungsanträge hat es einige Änderungen auch für den Kyffhäuserkreis gegeben...
Mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums am 01.05.2008 ist den Landkreisen und kreisfreien Städten auch die Entscheidung über die Änderung und Feststellung von Familiennamen nach dem Gesetz über Änderung von Familiennamen und Vornamen übertragen worden.
Die Zuständigkeit über die Änderung von Vornamen oblag bereits den Landkreises und kreisfreien Städten.
Bisher liegen im Landratsamt Kyffhäuserkreis fünf Anträge vor. Davon wurden zwei Anträge zurückgenommen, einer abgelehnt, der sich im Widerspruchsverfahren befindet, zwei sind in Bearbeitung.
Bei den Anträgen handelt es sich um zwei Fallgruppen.
Einmal wollen junge Erwachsene ihren durch frühere Namensänderung untergegangenen Familiennamen wieder erlangen und zum anderen soll der Familienname des Kindes an den des Sorgeberechtigten angepasst werden.
Auch im Staatsangehörigkeitsrecht hat die neue Verordnung Änderungen zur Folge.
Seit 01.05.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Entscheidung über Einbürgerungsanträge für Ausländer mit deutschem Ehegatten. Bisher waren die Landratsämter nur für die Entscheidungen für Ausländer mit 8jährigem Inlandsaufenthalt zuständig.
Bisher liegen mit Landratsamt Kyffhäuserkreis 12 Anträge zur Entscheidung und 5 Anträge zur Bearbeitung und Weiterleitung an das Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Mit Beginn der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 01.08.1999 und 01.01.2000 und dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 wurden die starren Strukturen des seit 1913 in seinen Grundzügen bestehenden Staatsangehörigkeitsrechts teilweise durchbrochen. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist damit auf dem Weg zur Modernisierung und Anpassung an die internationale Entwicklung.
Konkret bedeutet das beispielsweise in der Praxis, dass an die Einbürgerungsbewerber höhere Anforderungen an ihre deutschen Sprachkenntnisse gestellt werden und sie ganz aktuell seit 01.09.2008 über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse verfügen müssen - die sie in Form eines Einbürgerungstestes nachweisen müssen. Auch in Thüringen übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Durchführung der Einbürgerungstests.
Für Thüringen sind dafür 8 Prüfstellen bei den Volkshochschulen vorgesehen. Einbürgerungsbewerber aus dem Kyffhäuserkreis können den Test an der Volkshochschule Mühlhausen, Nordhausen oder Erfurt ablegen. Entsprechendes Informationsmaterial wird den Einbürgerungsbewerbern durch die Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt.
Autor: khhMit Inkrafttreten der neuen Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums am 01.05.2008 ist den Landkreisen und kreisfreien Städten auch die Entscheidung über die Änderung und Feststellung von Familiennamen nach dem Gesetz über Änderung von Familiennamen und Vornamen übertragen worden.
Die Zuständigkeit über die Änderung von Vornamen oblag bereits den Landkreises und kreisfreien Städten.
Bisher liegen im Landratsamt Kyffhäuserkreis fünf Anträge vor. Davon wurden zwei Anträge zurückgenommen, einer abgelehnt, der sich im Widerspruchsverfahren befindet, zwei sind in Bearbeitung.
Bei den Anträgen handelt es sich um zwei Fallgruppen.
Einmal wollen junge Erwachsene ihren durch frühere Namensänderung untergegangenen Familiennamen wieder erlangen und zum anderen soll der Familienname des Kindes an den des Sorgeberechtigten angepasst werden.
Auch im Staatsangehörigkeitsrecht hat die neue Verordnung Änderungen zur Folge.
Seit 01.05.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Entscheidung über Einbürgerungsanträge für Ausländer mit deutschem Ehegatten. Bisher waren die Landratsämter nur für die Entscheidungen für Ausländer mit 8jährigem Inlandsaufenthalt zuständig.
Bisher liegen mit Landratsamt Kyffhäuserkreis 12 Anträge zur Entscheidung und 5 Anträge zur Bearbeitung und Weiterleitung an das Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Mit Beginn der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 01.08.1999 und 01.01.2000 und dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 wurden die starren Strukturen des seit 1913 in seinen Grundzügen bestehenden Staatsangehörigkeitsrechts teilweise durchbrochen. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist damit auf dem Weg zur Modernisierung und Anpassung an die internationale Entwicklung.
Konkret bedeutet das beispielsweise in der Praxis, dass an die Einbürgerungsbewerber höhere Anforderungen an ihre deutschen Sprachkenntnisse gestellt werden und sie ganz aktuell seit 01.09.2008 über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse verfügen müssen - die sie in Form eines Einbürgerungstestes nachweisen müssen. Auch in Thüringen übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Durchführung der Einbürgerungstests.
Für Thüringen sind dafür 8 Prüfstellen bei den Volkshochschulen vorgesehen. Einbürgerungsbewerber aus dem Kyffhäuserkreis können den Test an der Volkshochschule Mühlhausen, Nordhausen oder Erfurt ablegen. Entsprechendes Informationsmaterial wird den Einbürgerungsbewerbern durch die Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt.
