Di, 07:47 Uhr
14.10.2008
Haftpflicht - alle Risiken abgedeckt?
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie verhindert, dass Dritten zugefügte Sach- oder
Personenschäden - für die sie laut Bürgerlichem Gesetz in unbegrenzter Höhe haften - nicht in den finanziellen Ruin führen. Noch in diesem Monat gibt es dazu eine fundierte und objektive Beratung in Nordhausen...
Da jedoch Umfang der Privathaftpflicht begrenzt ist, ist eine zusätzliche Absicherung individueller Risiken oft ratsam. Richten Haustiere bei anderen
Schäden an, sind diese oft durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für Hunde oder Pferde: hier sollte eine gesonderte
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die möglichst auch Mietsach- und Flurschäden einschließt. Schäden an der Mietwohnung oder dem selbst bewohnten Einfamilienhaus fallen ebenfalls noch unter die
Privathaftpflicht, für vermieteten oder unbebauten Grundbesitz hingegen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Gleiches gilt für die Bauherrenhaftpflicht. Für Selbständige und Freiberufler empfiehlt sich zudem eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, bei einigen Berufszweigen auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Kraftfahrzeugbesitzern ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben; auch Eigner von Motor- und Segelbooten sowie größeren Modellflugzeugen sollten die entsprechenden Risiken absichern.
Achten sie bei allen Verträgen auf eine ausreichend hohe Mindestversicherungssumme. Personen- und Sachschäden sollten pauschal mit mindestens 3 Millionen Euro abgesichert werden, Mietsachschäden mit mindestens 300.000 Euro, Vermögensschäden mit 50.000 Euro.
Hilfe bei der Ermittlung des persönlichen Versicherungsbedarfs sowie individuelle Preis-Leistungs-Vergleiche bieten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen. Angeboten wird die Versicherungsberatung nach vorheriger Terminabsprache in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 am 27.10.2008. Termine können in der Beratungsstelle sowie telefonisch unter 0361/555140 vereinbart werden.
Autor: nnz/knPersonenschäden - für die sie laut Bürgerlichem Gesetz in unbegrenzter Höhe haften - nicht in den finanziellen Ruin führen. Noch in diesem Monat gibt es dazu eine fundierte und objektive Beratung in Nordhausen...
Da jedoch Umfang der Privathaftpflicht begrenzt ist, ist eine zusätzliche Absicherung individueller Risiken oft ratsam. Richten Haustiere bei anderen
Schäden an, sind diese oft durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für Hunde oder Pferde: hier sollte eine gesonderte
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die möglichst auch Mietsach- und Flurschäden einschließt. Schäden an der Mietwohnung oder dem selbst bewohnten Einfamilienhaus fallen ebenfalls noch unter die
Privathaftpflicht, für vermieteten oder unbebauten Grundbesitz hingegen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Gleiches gilt für die Bauherrenhaftpflicht. Für Selbständige und Freiberufler empfiehlt sich zudem eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, bei einigen Berufszweigen auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Kraftfahrzeugbesitzern ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben; auch Eigner von Motor- und Segelbooten sowie größeren Modellflugzeugen sollten die entsprechenden Risiken absichern.
Achten sie bei allen Verträgen auf eine ausreichend hohe Mindestversicherungssumme. Personen- und Sachschäden sollten pauschal mit mindestens 3 Millionen Euro abgesichert werden, Mietsachschäden mit mindestens 300.000 Euro, Vermögensschäden mit 50.000 Euro.
Hilfe bei der Ermittlung des persönlichen Versicherungsbedarfs sowie individuelle Preis-Leistungs-Vergleiche bieten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen. Angeboten wird die Versicherungsberatung nach vorheriger Terminabsprache in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6 am 27.10.2008. Termine können in der Beratungsstelle sowie telefonisch unter 0361/555140 vereinbart werden.