Mo, 09:29 Uhr
20.10.2008
Richter Kropp: Erdöl in Nachbars Garten
In den Zeiten steigender Energiepreise kommen manche Leute auf dumme Gedanken. Da werden Autotanks abgezapft oder das Holz aus Nachbars Garten entwendet (wir berichteten). Da staunte ein Eigentümer im Brückental in Sondershausen nicht schlecht, als er am Ende April 2006 sogar Erdöl in seinem Garten fand...
Jedenfalls eine ölhaltige Substanz in der Nähe seines Gartenzauns. Der großen Freude über immensen Reichtum wich aber bald die Sorge, als er feststellte, dass er nicht etwa über Nacht zum Scheich und Eigentümer einer Ölquelle geworden war, sondern offensichtlich ein Nachbar ein Gemisch aus Mineralöl mit Pflanzenöl über den Zaun gekippt hatte.
Ob es sich um einen Nachbarstreit zwischen Gartenbesitzern oder um eine einfache Art der Entsorgung von Altöl handelte, war nicht sogleich ersichtlich. Jedenfalls wurden Proben genommen und das Ganze von der Polizei und einem Sachverständigen dann näher untersucht. Anlass genug für das Amtsgericht Sondershausen, einen Strafbefehl wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Höhe von 500 Euro auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zu erlassen. Dem folgten dann der Einspruch und die Verhandlung vor Gericht.
Der Verteidiger des Angeklagten, eines 70jährigen Rentners aus Sondershausen, rügte dabei geschickt die Feststellungen der Polizei. Man habe keine Tatzeugen und zudem an der betreffenden Stelle keine Bodenprobe genommen. Die eigentliche Probe stamme von einer ganz anderen Stelle.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen brachte dann Merkwürdiges zu Tage: Tatsächlich war die entscheidende Bodenprobe nicht genommen worden. Direkte Tatzeugen gab es nicht. Offensichtlich hatte der Rentner zwar etwas über den Zaun geschüttet, nur was es genau war, konnte man nicht mehr feststellen.
Ein Freispruch war dann auf Kosten der Staatskasse die Folge. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen. Der Traum vom Ölreichtum in der Kreisstadt nahm damit ein jähes Ende, Unbehagen wegen des eigentlich ungeklärten Falles ist leider geblieben.
Autor: nnz/knJedenfalls eine ölhaltige Substanz in der Nähe seines Gartenzauns. Der großen Freude über immensen Reichtum wich aber bald die Sorge, als er feststellte, dass er nicht etwa über Nacht zum Scheich und Eigentümer einer Ölquelle geworden war, sondern offensichtlich ein Nachbar ein Gemisch aus Mineralöl mit Pflanzenöl über den Zaun gekippt hatte.
Ob es sich um einen Nachbarstreit zwischen Gartenbesitzern oder um eine einfache Art der Entsorgung von Altöl handelte, war nicht sogleich ersichtlich. Jedenfalls wurden Proben genommen und das Ganze von der Polizei und einem Sachverständigen dann näher untersucht. Anlass genug für das Amtsgericht Sondershausen, einen Strafbefehl wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen in Höhe von 500 Euro auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zu erlassen. Dem folgten dann der Einspruch und die Verhandlung vor Gericht.
Der Verteidiger des Angeklagten, eines 70jährigen Rentners aus Sondershausen, rügte dabei geschickt die Feststellungen der Polizei. Man habe keine Tatzeugen und zudem an der betreffenden Stelle keine Bodenprobe genommen. Die eigentliche Probe stamme von einer ganz anderen Stelle.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen brachte dann Merkwürdiges zu Tage: Tatsächlich war die entscheidende Bodenprobe nicht genommen worden. Direkte Tatzeugen gab es nicht. Offensichtlich hatte der Rentner zwar etwas über den Zaun geschüttet, nur was es genau war, konnte man nicht mehr feststellen.
Ein Freispruch war dann auf Kosten der Staatskasse die Folge. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen. Der Traum vom Ölreichtum in der Kreisstadt nahm damit ein jähes Ende, Unbehagen wegen des eigentlich ungeklärten Falles ist leider geblieben.
