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Di, 15:25 Uhr
21.10.2008

Früh übt sich...

Mehr Mitsprache für Azubis: Ab sofort können Auszubildende und junge Beschäftigte in Nordthüringen einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ wählen. Doch es gibt eine Voraussetzung für eine solche Wahl...

Interessenvertreter (Foto: IG Bau) Interessenvertreter (Foto: IG Bau)

„Einzige Voraussetzung: Im Betrieb müssen mindestens fünf Lehrlinge oder Beschäftigte unter 18 Jahren arbeiten“, erklärt Wilfried Grams, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Nordthüringen. Noch bis Ende November können die Berufseinsteiger die Wahl der so genannten Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) ins Rollen bringen.

Wilfried Grams fordert die Unternehmen im Landkreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis auf, ihren Azubis dabei tatkräftig unter die Arme zu greifen – nicht nur zum Vorteil der Lehrlinge. Auch der Betrieb profitiere von einer Jugend- und Auszubildendenvertretung. „Die Ausbildungsqualität steigt, wenn die Jugendlichen die Chance haben, sich einzubringen. Von unverständlichen Ausbildungsinhalten bis zu Problemen in der Berufsschule – die jungen Berufseinsteiger merken es eben als erste, wenn es bei der Ausbildung klemmt. Und sie können auch dafür sorgen, dass alle Ausbildungsinhalte eingehalten werden“, betont der Gewerkschafter.

Für Lehrlinge aus der Baubranche sowie aus dem Agrar- und Umweltsektor gibt´s jetzt Infos bei der IG BAU Nordthüringen. Unter der (01801) 44 22 81 bekommen Berufseinsteiger Hinweise und Tipps rund um das Thema JAV-Wahl. Die Gewerkschaft hilft zudem, wenn die Unternehmen ihren Azubis bei der Wahl Stolpersteine in den Weg legen.

„Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab fünf Auszubildenden oder Beschäftigten unter 18 Jahren eine Vertretung gewählt wird. Stellt sich der Arbeitgeber quer, hat das Konsequenzen“, betont Grams. Außerdem unterstützt die IG BAU die Azubi-Vertreter auch nach ihrer Wahl bei der täglichen Arbeit im Betrieb.
Autor: nnz/kn

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