Mo, 09:15 Uhr
27.10.2008
Zum offenen Flüchtlingsrat
Bei der Tagung des Offenen Flüchtlingsrates am Samstag in Sondershausen gab es von Ellen Könneker, DGB-Bildungswerk Thüringen e.V., Erfurt, weitere Hinweise und Kritiken...
Ellen Könnecker informierte zu den rechtlichen Grundlagen für Asylsuchende, wie z.B. generelle Einschränkungen der sozialen Leistungen, unter welchen Bedingen Asylsuchende einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, wer für Fragen der Unterbringung zuständig ist und welche Handlungsspielräume es gibt.
Diskutiert wurde die regionale Situation der Asylsuchenden im Kyffhäuserkreis:
Autor: khhEllen Könnecker informierte zu den rechtlichen Grundlagen für Asylsuchende, wie z.B. generelle Einschränkungen der sozialen Leistungen, unter welchen Bedingen Asylsuchende einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, wer für Fragen der Unterbringung zuständig ist und welche Handlungsspielräume es gibt.
Diskutiert wurde die regionale Situation der Asylsuchenden im Kyffhäuserkreis:
- Obwohl sich die Situation seit der Schließung von der Gemeinschaftsunterkunft in Freienbessingen verbessert hat, gibt es weiterhin Handlungsbedarf: z.B. Asylsuchende müssen ihre Bustickets von der Gemeinschaftsunterkunft bis zu Behörden in Sondershausen, bei denen sie verpflichtet sind, vorzusprechen, selber zahlen aus ihrem monatlich frei zu Verfügung stehenden Geldbetrag in Höhe von 40 bzw. 20 Euro.
- Obwohl einer Zahlung von Bargeld an Asylsuchende rechtlich möglich ist, wird im Kyffhäuserkreis an der Ausgabe von Gutscheinen, die nur bei wenigen Läden - in anderen Orten- einlösbar sind, festgehalten.
- Es gibt keine sprachfördernden Angebote für Asylsuchende

