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Mo, 07:56 Uhr
03.11.2008

Richter Kropp: Tod durch Pflege?

Es war ein nicht alltäglicher Fall, mit dem sich das Sondershäuser Amtsgericht jetzt auseinandersetzen mußte. Am Ende mußte zugunsten der Angeklagten entschieden werden. Es gab Zweifel.


Am 12.04.2007 verstarb Magdalena D. (71, Name geändert) im Kyffhäuserkreis. Seit Juli 2006 hatte ihre 47jährige Tochter die Pflege der alten Dame übernommen. Seit dieser Zeit war ihre Mutter bettlägerig. Die gemeinsame Wohnung war gänzlich vermüllt und in einem derart verdreckten Zustand, den die Tochter selbst später als „Saustall“ bezeichnen sollte.

Die Wohnung war mit Essensresten und Müll so vollgepackt, dass der Notfallarzt später keinen sauberen Platz für die Ausfüllung des Totenscheins finden sollte. Denn obwohl die Mutter in den letzten 14 Tagen ihres Lebens massive Liegegeschwüre aufwies und deshalb an heftigen Schmerzen litt und zudem nicht mehr auf die Toilette gehen konnte, ließ die Tochter sie im eigenen Kot, Urin und Essensresten im Bett liegen. Einen Arzt rief sie nicht herbei, obwohl ihr bewusst war, unter welchen Umständen ihre Mutter leben musste. Einen notwendigen Wechsel des Bettzeugs, eine Säuberung und Entrümpelung der Wohnung unterließ sie aus lauter Faulheit.

Durch die fehlende Hygiene, die nicht ausreichende Pflege und das Ausbleiben eines Arztes verhinderte die Tochter eine Abheilung der Liegegeschwüre und trug zu einer Ausbreitung dieser Geschwüre bei, so dass sich die Schmerzen der Mutter verlängerten und vergrößerten. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte gegen die Tochter nur einen Strafbefehl in Höhe von 500 Euro beantragt, den das Amtsgericht Sondershausen erlassen und der jetzt rechtskräftig geworden ist.

„Ein grausamer Fall“, so Gerichtssprecher Christian Kropp. Die der Akte beiliegenden Fotos und Tatortvideos seien das Schlimmste gewesen, was er in 15 Jahren Arbeit in der Thüringer Justiz erlebt hätte – und dies trotz mehrjähriger Tätigkeit in der Schwurgerichtskammer am Landgericht Mühlhausen, die überwiegend Mord und Totschlag verhandelt.

Der Fall endete als Körperverletzungsdelikt am Amtsgericht Sondershausen und nicht vor dem Landgericht Mühlhausen, weil die Gerichtsmedizin Jena bei der Obduktion nicht sicher feststellen konnte, ob Magdalena D. an der fehlenden Pflege gestorben ist oder nicht.

Im Zweifel zugunsten der Angeklagten – auch dieser Angeklagten, die zum ekelerregenden Zustand und zu erheblichen Schmerzen ihrer Mutter entscheidend beigetragen hatte.
Autor: nnz/kn

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