Mi, 18:13 Uhr
05.11.2008
kn-doku: Brief an Althaus
In einer Resolution des Volksinteressenbundes Thüringen (VIBT) zur Abschaffung der Zwangsbeiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz wurde Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) aufgefordert diese abzuschaffen...
Sehr geehrter Ministerpräsident,
der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) , als im Freistaat Thüringen tätige Partei überreicht Ihnen die nachfolgende Resolution mit der Forderung zur Abschaffung der Zwangsbeiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) mit der Bitte, diese Stellungnahme im Rahmen der Erörterung zur Änderung des ThürKAG sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag kund zu tun und bei den geplanten Änderungen im Gesetz zu berücksichtigen.
Die Erhebung von Zwangsbeiträgen bei Abwasser und Straßenbau nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz muss endlich beendet werden. Diese berücksichtigen insbesondere nicht das Verursacherprinzip und stellen damit eine einseitige Belastung lediglich der Grundstückseigentümer dar.
Im Zuge der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erscheint es bedenklich, diese Form der Finanzierung so beizubehalten, da dies den anderen EU-Ländern fremd ist.
Zur Finanzierung der allgemeinen Daseinsvorsorge (kommunale Infrastruktur) sollten ausschließlich Steuern und Gebühren oder private Entgelte eingesetzt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits die Bundesländer Baden-Würtemberg, Berlin, Bremen und Hamburg den Weg der reinen Gebührenfinanzierung gegangen. Die erheblichen finanziellen Lasten der Investitionen lediglich den Grundstückseigentümern aufzubürden, erscheint auch im Hinblick auf den Erhalt einer homogenen Struktur in den Gemeinden des Freistaates Thüringen kontraproduktiv.
Die erhebliche Fluktuation vor allem von Einwohnern des ländlichen Raumes hat als Ursache auch die nicht mehr in dieser Form für das Grundstück leistbaren Beiträge im Bereich Wasser und Straßenbau. Der Erhalt der Homogenität der baulichen Struktur in den Städten und Dörfern Thüringens hängt auch davon ab, endlich eine sinnvolle und vor allem langfristig orientierte Abgabenverteilung im Thüringer Kommunalabgabengesetz zu schaffen.
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer dient dem Verbleib dieser Menschen in unserem Freistaat. Nur so ist ein weiterer Wegzug und die Abwanderung aus Thüringen zu stoppen.
Ein sogenannter besonderer Vorteil für das Grundstück, der Voraussetzung zur Erhebung von Beiträgen nach dem ThürKAG ist, kann im Wesentlichen nicht (mehr) ersehen werden. Eine angebliche Werterhöhung des Grundstücks erscheint angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten im Freistaat Thüringen wohl nicht haltbar. Die Praxis im Bereich der Preisbildung und Bewertung der Immobilien in weiten Teilen Thüringens spricht eine deutlich andere Sprache.
Es ist daher nicht nur sachgerecht und endlich geboten, die Beiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz zu streichen, sondern angesichts der präkeren Lage dringend notwendig, sofern längerfristig an eine strukturelle Homogenität im Freistaat Thüringen gedacht wird.
Es ist nie zu spät auf einem eingeschlagenen falschen Weg umzukehren, aber es wäre töricht, auf diesem weiter zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)
Autor: khhSehr geehrter Ministerpräsident,
der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) , als im Freistaat Thüringen tätige Partei überreicht Ihnen die nachfolgende Resolution mit der Forderung zur Abschaffung der Zwangsbeiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) mit der Bitte, diese Stellungnahme im Rahmen der Erörterung zur Änderung des ThürKAG sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag kund zu tun und bei den geplanten Änderungen im Gesetz zu berücksichtigen.
Die Erhebung von Zwangsbeiträgen bei Abwasser und Straßenbau nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz muss endlich beendet werden. Diese berücksichtigen insbesondere nicht das Verursacherprinzip und stellen damit eine einseitige Belastung lediglich der Grundstückseigentümer dar.
Im Zuge der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erscheint es bedenklich, diese Form der Finanzierung so beizubehalten, da dies den anderen EU-Ländern fremd ist.
Zur Finanzierung der allgemeinen Daseinsvorsorge (kommunale Infrastruktur) sollten ausschließlich Steuern und Gebühren oder private Entgelte eingesetzt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind bereits die Bundesländer Baden-Würtemberg, Berlin, Bremen und Hamburg den Weg der reinen Gebührenfinanzierung gegangen. Die erheblichen finanziellen Lasten der Investitionen lediglich den Grundstückseigentümern aufzubürden, erscheint auch im Hinblick auf den Erhalt einer homogenen Struktur in den Gemeinden des Freistaates Thüringen kontraproduktiv.
Die erhebliche Fluktuation vor allem von Einwohnern des ländlichen Raumes hat als Ursache auch die nicht mehr in dieser Form für das Grundstück leistbaren Beiträge im Bereich Wasser und Straßenbau. Der Erhalt der Homogenität der baulichen Struktur in den Städten und Dörfern Thüringens hängt auch davon ab, endlich eine sinnvolle und vor allem langfristig orientierte Abgabenverteilung im Thüringer Kommunalabgabengesetz zu schaffen.
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer dient dem Verbleib dieser Menschen in unserem Freistaat. Nur so ist ein weiterer Wegzug und die Abwanderung aus Thüringen zu stoppen.
Ein sogenannter besonderer Vorteil für das Grundstück, der Voraussetzung zur Erhebung von Beiträgen nach dem ThürKAG ist, kann im Wesentlichen nicht (mehr) ersehen werden. Eine angebliche Werterhöhung des Grundstücks erscheint angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten im Freistaat Thüringen wohl nicht haltbar. Die Praxis im Bereich der Preisbildung und Bewertung der Immobilien in weiten Teilen Thüringens spricht eine deutlich andere Sprache.
Es ist daher nicht nur sachgerecht und endlich geboten, die Beiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz zu streichen, sondern angesichts der präkeren Lage dringend notwendig, sofern längerfristig an eine strukturelle Homogenität im Freistaat Thüringen gedacht wird.
Es ist nie zu spät auf einem eingeschlagenen falschen Weg umzukehren, aber es wäre töricht, auf diesem weiter zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Scheerschmidt
Landesvorsitzender des
Volksinteressenbund Thüringen (VIBT)
