Do, 09:28 Uhr
06.11.2008
Unterrichtung im Gastgewerbe
Die IHK führt für alle Existenzgründer, die eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragen, eine Schulung durch. Um was es wann geht, erfahren Sie hier....
Für alle Existenzgründer, die eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragen, führt die IHK Erfurt am Mittwoch, dem 19. November 2008 , 11:00 bis 16:00 Uhr, in der IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt, wieder eine Gaststättenunterrichtungen mit folgendem Inhalt durch:
Von der Unterrichtung befreit ist, wer die Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes bei einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Handwerksinnung bestanden hat, wenn zu den Prüfungsinhalten die Grundzüge der lebensmittel-rechtlichen Vorschriften gehören. Weitere Informationen und Anmeldung über die Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).
Autor: nnz/knFür alle Existenzgründer, die eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes beantragen, führt die IHK Erfurt am Mittwoch, dem 19. November 2008 , 11:00 bis 16:00 Uhr, in der IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt, wieder eine Gaststättenunterrichtungen mit folgendem Inhalt durch:
- Besonderheiten der Existenzgründung im Gastgewerbe
- Preisangaben
- GEMA, GEZ, Berufsgenossenschaft
- Hygienevorschriften
- Behandlung von leicht verderblichen Lebensmitteln
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Getränkerecht / Getränkeschankanlagenrecht
- Speise- und Getränkekarte
- Jugendschutz und Alkohol
Von der Unterrichtung befreit ist, wer die Abschlussprüfung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes bei einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Handwerksinnung bestanden hat, wenn zu den Prüfungsinhalten die Grundzüge der lebensmittel-rechtlichen Vorschriften gehören. Weitere Informationen und Anmeldung über die Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).
