Fr, 16:41 Uhr
07.11.2008
Geladene Pistole
Bei einer Zollkontrolle am gestrigen Donnerstag auf der A 4 stellten Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe Gera auf dem Rastplatz Mellingen bei einem
52jährigen polnischen Staatsangehörigen eine Pistole sicher. Einzelheiten wie immer hier bei uns...
Die jugoslawische Pistole der Marke Crvena Zastava war mit sechs Patronen geladen und in der hinteren rechten Seitenverkleidung seines PKW Pontiac versteckt. Der Fahrzeugführer gab dazu an, er habe die Pistole zu seinem persönlichen Schutz in Polen in seinem PKW gehabt und nur vergessen, diese vor seiner Einreise in die Bundesrepublik wieder herauszunehmen.
Weiterhin stellten die Zöllner einen Chinaböller in der Werkzeugkiste sowie einen Elektroschocker in seinem Reisegepäck sicher. Gegen den polnischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen übernahm die Staatsanwaltschaft Erfurt. Nach Erörterung mit dem zuständigen Haftrichter wurde davon abgesehen, einen Haftbefehlsantrag zu stellen, so der ermittelnde Staatsanwalt von Wagner. Danach konnte der entwaffnete 52-jährige Pole nach Bezahlung einer Kaution von 1.000 Euro für die zu erwartenden Verfahrenskosten seine Reise, die laut eigenen Angaben nach Paris gehen sollte, fortsetzen. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
Autor: nnz52jährigen polnischen Staatsangehörigen eine Pistole sicher. Einzelheiten wie immer hier bei uns...
Die jugoslawische Pistole der Marke Crvena Zastava war mit sechs Patronen geladen und in der hinteren rechten Seitenverkleidung seines PKW Pontiac versteckt. Der Fahrzeugführer gab dazu an, er habe die Pistole zu seinem persönlichen Schutz in Polen in seinem PKW gehabt und nur vergessen, diese vor seiner Einreise in die Bundesrepublik wieder herauszunehmen.
Weiterhin stellten die Zöllner einen Chinaböller in der Werkzeugkiste sowie einen Elektroschocker in seinem Reisegepäck sicher. Gegen den polnischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen übernahm die Staatsanwaltschaft Erfurt. Nach Erörterung mit dem zuständigen Haftrichter wurde davon abgesehen, einen Haftbefehlsantrag zu stellen, so der ermittelnde Staatsanwalt von Wagner. Danach konnte der entwaffnete 52-jährige Pole nach Bezahlung einer Kaution von 1.000 Euro für die zu erwartenden Verfahrenskosten seine Reise, die laut eigenen Angaben nach Paris gehen sollte, fortsetzen. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
