Mi, 15:22 Uhr
12.11.2008
Dezentrale Abwasserentsorgung
Als Resümee der Fachtagung dezentrale Abwasserentsorgung in Thüringen am 06.11.2008 der Fraktion der Linken im Thüringer Landtag, mahnt der Kreisvorsitzende des Kyffhäuserkreises des VIBT Erik May ein Überdenken hinsichtlich des Anschlusses der Orte Etzleben, Hemleben und Gorsleben an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage Speicher Linsenstein an, wie aus einer Pressmeldung hervorgeht...
Gegenstand der Fachtagung zur dezentralen Abwasserentsorgung in Thüringen war der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 20.06.2008, welcher ein Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) beinhaltet.
Als probates Mittel zum immer weiter ausufernden Ausbau der unterirdischen Infrastruktur im Rahmen einer zentralen Abwasserbeseitigung mit seinen absehbar hohen Folgekosten wird der teilweise Umstieg auf dezentrale Entsorgungskonzepte ins Auge gefasst.
Kleinkläranlagen sollen den weiteren Ausbau zentraler Kanalisation ersetzen.
Nach einer Studie der Bauhaus-Universität und der Materialforschungs- und Prüfanstalt Weimar werden derzeit in Thüringen 263.000 Kleinkläranlagen (KKA) betrieben.
Von diesen Anlagen sind lediglich 1,3% so genannte vollbiologische
KKA`s, die dem Stand der Technik entsprechen können – allerdings nur dann, wenn sie auch fachgerecht betrieben und gewartet werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch bestehende Anlagen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist an den Stand der Technik angepasst werden müssen.
Die Übergangsfristen laufen in der Regel im Jahr 2015 ab.
Um den rechtssicheren Betrieb von KKA`s gewährleisten zu können, beabsichtigt die Thüringer Landesregierung in der geplanten Änderung des Thüringer Wassergesetzes einen Bestandsschutz für Kleinkläranlagen für einen Zeitraum von 15 Jahren festzusetzen.
Voraussetzung ist, dass die KKA´s hinsichtlich ihres Reinigungsgrades den Vorgaben von Anhang 1 der Abwasserverordnung des Bundes entsprechen. Dies wird als gewährleistet angesehen, wenn die KKA`s über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach § 21 der Thüringer Bauordnung verfügen.
Ferner ist in der Novelle vorgesehen, dass die Kontrolle der Kleinkläranlagen auf die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen kommunalen Aufgabenträger übertragen wird. Wichtig ist, dass der Betrieb von Kleinkläranlagen nur in den Gemeindegebieten zulässig ist, für die – auf der Grundlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes – längerfristig kein Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung in Frage kommt (siehe § 58 a des Gesetzentwurfs).
Sachsen hat als erstes Bundesland in größerem Umfang eine Neuausrichtung seiner bislang zentralistischen Abwasserpolitik vorgenommen. Im Rahmen einer neuen Abwasserstrategie wurde ein spezielles Förderprogramm aufgelegt, um den Bau sowie die Ertüchtigung privater Kleinkläranlagen zu bezuschussen. Mit dem Förderprogramm soll auch im ländlichen Raum die Abwasserentsorgung umweltgerecht und zu bezahlbaren Preisen realisiert werden.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Freistaat Thüringen dem Beispiel aus Sachsen und vor allem in welchem Umfang folgen wird, denn davon wird es abhängen, ob auch im ländlichen Raum eine zukunftsfähige und den Anforderungen gerechte Abwasserentsorgung für den Bürger zu vertretbaren Preisen möglich wird.
Das Resümee für den Bereich des AZV Thüringer Pforte bedeutet im Hinblick auf den geplanten Anschluss der kleinen Orte Etzleben, Hemleben und Gorsleben an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage Speicher Linsenstein in Oldisleben, dass der geplante Anschluss unter diesem Blickwinkel sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der Intension des Gesetzgebers zu prüfen ist und möglicherweise einer Korrektur bedarf.
Autor: khhGegenstand der Fachtagung zur dezentralen Abwasserentsorgung in Thüringen war der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 20.06.2008, welcher ein Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) beinhaltet.
Als probates Mittel zum immer weiter ausufernden Ausbau der unterirdischen Infrastruktur im Rahmen einer zentralen Abwasserbeseitigung mit seinen absehbar hohen Folgekosten wird der teilweise Umstieg auf dezentrale Entsorgungskonzepte ins Auge gefasst.
Kleinkläranlagen sollen den weiteren Ausbau zentraler Kanalisation ersetzen.
Nach einer Studie der Bauhaus-Universität und der Materialforschungs- und Prüfanstalt Weimar werden derzeit in Thüringen 263.000 Kleinkläranlagen (KKA) betrieben.
Von diesen Anlagen sind lediglich 1,3% so genannte vollbiologische
KKA`s, die dem Stand der Technik entsprechen können – allerdings nur dann, wenn sie auch fachgerecht betrieben und gewartet werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch bestehende Anlagen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist an den Stand der Technik angepasst werden müssen.
Die Übergangsfristen laufen in der Regel im Jahr 2015 ab.
Um den rechtssicheren Betrieb von KKA`s gewährleisten zu können, beabsichtigt die Thüringer Landesregierung in der geplanten Änderung des Thüringer Wassergesetzes einen Bestandsschutz für Kleinkläranlagen für einen Zeitraum von 15 Jahren festzusetzen.
Voraussetzung ist, dass die KKA´s hinsichtlich ihres Reinigungsgrades den Vorgaben von Anhang 1 der Abwasserverordnung des Bundes entsprechen. Dies wird als gewährleistet angesehen, wenn die KKA`s über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach § 21 der Thüringer Bauordnung verfügen.
Ferner ist in der Novelle vorgesehen, dass die Kontrolle der Kleinkläranlagen auf die für die Abwasserentsorgung verantwortlichen kommunalen Aufgabenträger übertragen wird. Wichtig ist, dass der Betrieb von Kleinkläranlagen nur in den Gemeindegebieten zulässig ist, für die – auf der Grundlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes – längerfristig kein Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung in Frage kommt (siehe § 58 a des Gesetzentwurfs).
Sachsen hat als erstes Bundesland in größerem Umfang eine Neuausrichtung seiner bislang zentralistischen Abwasserpolitik vorgenommen. Im Rahmen einer neuen Abwasserstrategie wurde ein spezielles Förderprogramm aufgelegt, um den Bau sowie die Ertüchtigung privater Kleinkläranlagen zu bezuschussen. Mit dem Förderprogramm soll auch im ländlichen Raum die Abwasserentsorgung umweltgerecht und zu bezahlbaren Preisen realisiert werden.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Freistaat Thüringen dem Beispiel aus Sachsen und vor allem in welchem Umfang folgen wird, denn davon wird es abhängen, ob auch im ländlichen Raum eine zukunftsfähige und den Anforderungen gerechte Abwasserentsorgung für den Bürger zu vertretbaren Preisen möglich wird.
Das Resümee für den Bereich des AZV Thüringer Pforte bedeutet im Hinblick auf den geplanten Anschluss der kleinen Orte Etzleben, Hemleben und Gorsleben an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage Speicher Linsenstein in Oldisleben, dass der geplante Anschluss unter diesem Blickwinkel sowohl wirtschaftlich als auch im Rahmen der Intension des Gesetzgebers zu prüfen ist und möglicherweise einer Korrektur bedarf.
