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Fr, 12:57 Uhr
14.11.2008

Mit Schein zum neuen Job

Seit rund einem Jahr nutzen die Vermittlungsfachkräfte der Nordhäuser Arbeitsagentur zusätzlich ein Instrument, um älteren Arbeitslosen möglichst schnell wieder zum neuen Job zu verhelfen - den Eingliederungsgutschein...


Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als 12 Monaten haben, können den Gutschein von ihrem zuständigen Vermittler erhalten. Dauert die Arbeitslosigkeit bereits ein Jahr, besteht ein Rechtsanspruch auf diesen Gutschein. So kann die manchmal mühselige Beschäftigungssuche um einiges leichter werden.

Die Aushändigung des Dokuments verpflichtet die Arbeitsagentur einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber, der den älteren Arbeitslosen einstellt, zu zahlen. Voraussetzung: Das Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig und wird für mindestens ein Jahr vereinbart. Der Zuschuss wird für zwölf Monate gewährt. Die Höhe beträgt zwischen dreißig und fünfzig Prozent des Arbeitsentgelts.

Nähere Informationen gibt es bei den Vermittlungsfachkräften in der Agentur für Arbeit Nordhausen (Team Arbeitsvermittlung) oder unter 01801 555 111.
Autor: nnz/kn

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