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Mo, 08:00 Uhr
24.11.2008

Das Geschwätz von Gestern?

So möchte man meinen, wenn man sich die Entwicklung des Geschehens zur Erweiterung der Schweinemastanlage in Immenrode betrachtet, so die Meinung des Landesvorsitzende des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT), Rainer Scheerschmidt, den kn hier in vollem Wortlaut wiedergibt:...


Der Einsatz der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Schweinemastanlage in Immenrode ist bewundernswert und nötigt Respekt ab. Konsequent setzt sie sich für ihre Ziele ein. Was aber bringt alles, wenn man von Seiten der Verwaltung und dem Beschluss des Stadtrates von Sondershausen (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Schweinemastanlage Immenrode“) vom 09.10.2008 bereits die Weichen für eine Erweiterung gestellt hat.

Es wurde auch die Satzung über die Veränderungssperre mit beschlossen, wohl wissend dass diese mit 80 bis 90 %-iger Sicherheit von der Rechtsaufsichtsbehörde als rechtsunwirksam erklärt wird und somit der Weg zu einer Schweinemastanlage in ungeahnter Größenordnung frei ist. (Im Stadtrat fiel sogar folgende Äußerung: „Wenn die Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde kassiert wird, können wir der Bürgerinitiative erhobenen Hauptes ins Gesicht sehen).

Alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Fraktionen rückten von ihrem ehemaligen Beschluss, den man auch in Versammlungen der Bürgerinitiative immer wieder propagierte, ab und gaben klein bei. Von der 1. Beigeordneten des Bürgermeisters, Frau Kraffzick (SPD) wurde sogar gefordert, den Beschluss des Bebauungsplan zu fassen, denn „ der Stadtrat sollte ein politisches Signal geben“. Welches bitte ?

Man setzt nun Gelder im Haushalt 2009 ein, um diesen Bebauungsplan zu erarbeiten. Einen Plan der nur die Interessen des Investors, Herrn van Asten, entgegenkommt und die Kosten tragen die Bürger der Stadt Sondershausen. Warum ? Diese Handhabungsweise ist ein nicht zu übertreffendes “Kuriosum“. Während man sich in der gesamten BRD und in allen Bundesländern einig ist, dass nur ein nicht vorhandener Bebauungsplan ein wirksamer Hinderungsgrund ist, sucht man in Sondershausen einen eigenen, niemanden wehtuenden Weg.

Im Land Brandenburg, Sachsen-Anhalt aber auch in Alkersleben und Nordhausen ist man sich einig. In vielen Veröffentlichungen, auch von führenden Juristen wird unter anderem folgender Ratschlag gegeben: „ Gemeindevertretung einschalten (keine Einvernehmensherstellung mit der Gemeinde ist die halbe Miete).

Warum soll man aber die Erfahrung anderer nutzen? Man ist doch in der Verwaltung und im Stadtrat von Sondershausen über alles erhaben. Anders kann das Abstimmungsergebnis in der Stadtratssitzung nicht gedeutet werden. Aber auch die Bürger der betroffenen Gemeinden stimmen 2009 ab!

Auch in Oldisleben ist eine Schweinemastanlage geplant. Hoffen wir, dass sich die dortigen Gegner dieser Anlage durchsetzen und die zuständigen staatlichen Stellen, Parteien und Fraktionen sich nicht an dem „ Eulenspiegelmeisterstück“ der Kreisstadt Sondershausen orientieren, sondern alle Faktoren für und wieder ausloten und die richtige, für die Bürger tragbare, Entscheidung treffen.

Der Volksinteressenbund Thüringen steht nach wie vor zu seiner Aussage, dass die Erweiterung der Schweinemastanlage in Immenrode und auch in Oldisleben nicht notwendig und gegen die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist.

Wir stehen voll und ganz hinter der Forderung „Keine Erweiterung bzw. Neubau einer Schweinemastanlage in diesen Ortschaften.“
Autor: khh

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