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Fr, 10:38 Uhr
28.11.2008

Förderung der Breitbandversorgung

Noch gibt es viele Regionen ohne Breitbandversorgung. Wie das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt kn mitteilt, gibt es Fördermöglichkeiten bei der Einführung Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier...

Ab sofort können Gemeinden die erforderlichen Formulare sowie Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen unter www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung/ herunterladen.

Bei leitungsgebundener Infrastruktur ist die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich der Verteilereinrichtungen förderfähig; bei funkbasierten Lösungen ist die Errichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente bis einschließlich des Sendemastes förderfähig.

Die Förderung erfolgt über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und ist befristet auf die Jahre 2008 – 2010. Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern können Anträge bei den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung stellen. Zuwendungen unter 10.000 EUR und über 75.000 EUR werden nicht gewährt. Beratungsleistungen werden nicht gefördert. Die Zuwendungsempfänger müssen mindestens 40 % der förderfähigen Kosten tragen.

Weitere Hinweise zum Thema Breitbandversorgung sind zudem über die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu erhalten:
www.thueringen.de/de/tmwta/technologie/breitbandinitiative/

Autor: khh

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