Do, 07:04 Uhr
11.12.2008
Naturschutzgroßprojekt kontrolliert
Ende Oktober 2008 wurde das Naturschutzgroßprojekt durch das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kontrolliert. Was sich eigentlich dahinter versteckt, erfahren Sie hier...
Viel zu wenig bekannt ist eigentlich, dass unser Kyffhäusergebiet vom Naturschutz her eine besondere Stellung einnimmt. Im Gebiet des Kyffhäuser bis Badra und Numburg gibt es eine ganze Reihe Pflanzen und Tiere, welche hier eine Verbreitung gefunden haben, die man für Thüringen fast als atypisch bezeichnen kann. Hier haben Arten ihr südlichstes Verbreitungsgebiet, die eigentlich typischen für den Norden sind und gleichzeitig das nördlichste Verbreitungsgebiet von Arten, die man eher dem mediterranen Bereich zuordnen muss.
In den letzten 12 Jahren wurden ca. sechs Millionen Euro für den Landschaftsschutz ausgegeben. Die Kosten dafür teilte sich zu 75 % der Bund, 15 % das Land Thüringen und 10 % kamen vom Kyffhäuserkreis. Für die durchgeführten Arbeiten, so zum Beispiel das Entbuschen einzelner Standort, waren nur einheimische Firmen herangezogen worden, so Umweltamtsleiter Dr. Michael Fruth auf Anfrage von kn.
Ende Oktober 2008 wurde das Naturschutzgroßprojekt durch das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kontrolliert. Dabei wurde diesem Projekt eine sehr erfolgreiche Arbeit und ein ordnungsgemäßer Umgang mit den Fördermitteln bescheinigt, wie jüngst Landrat Peter Hengstermann vor dem Kreistag berichtete. Von den Fördermittelgebern werden auch künftig regelmäßige Kontrollen durchgeführt und Berichte abgefordert.
In den vergangenen 12 Jahren wurden über das Naturschutzgroßprojekt bisher insgesamt etwa 661 ha Fläche erworben, davon: Wald ca. 34 %, Magerrasen ca. 25 %, Gründland ca. 20 %, Äcker und Brachen ca. 21 %. Ein Großteil der Magerrasen, Gründland- und Ackerflächen ist an Landwirte und Schäfereibetriebe des Kreises verpachtet. Außerdem wurden etwa 120 ha Wald zur Holznutzung an Privatpersonen und Kleinunternehmer verpachtet.
Im Jahre 2008 erfolgten über das Naturschutzgroßprojekt 5 Grundstücksankäufe in denen etwa 5 ha Fläche erworben wurden. Seit Mai dieses Jahres haben wir als Landkreis durch die Kommunalisierung auch Aufgaben im Artenschutz übernommen, Hengstermann in seinem Bericht zum Großprojekt. Es wurden neben der Einarbeitung in die umfangreiche rechtliche und fachliche Materie durch verschiedene Schulungen die übernommenen Aktenbestände für insgesamt ca. 260 private und gewerblich agierende Halter geschützter Tierarten gesichtet. Derzeit beginnt hier der Aufbau der elektronischen Datenverwaltung.
Das Tagesgeschäft besteht in der Bearbeitung der laufenden Bestandsmeldungen und paralleler Kontrollen und Beurteilungen der Tierhaltungen vor Ort zur Durchsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen, weiterhin in der Beratung der Bürger hinsichtlich der Haltung, der Melde- und Kennzeichnungspflichten nach EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften für besonders geschützte Arten und die diesbezüglich erforderlichen Formalitäten, sowie Erteilung der entsprechenden Genehmigungen. Zeitnah sollen in Zusammenarbeit mit der oberen Naturschutzbehörde Merkblätter zur Information der Bürger und Vereine über die, sich aus dem internationalen und nationalen Artenschutz ergebenden Verpflichtungen erstellt werden.
Autor: khhViel zu wenig bekannt ist eigentlich, dass unser Kyffhäusergebiet vom Naturschutz her eine besondere Stellung einnimmt. Im Gebiet des Kyffhäuser bis Badra und Numburg gibt es eine ganze Reihe Pflanzen und Tiere, welche hier eine Verbreitung gefunden haben, die man für Thüringen fast als atypisch bezeichnen kann. Hier haben Arten ihr südlichstes Verbreitungsgebiet, die eigentlich typischen für den Norden sind und gleichzeitig das nördlichste Verbreitungsgebiet von Arten, die man eher dem mediterranen Bereich zuordnen muss.
In den letzten 12 Jahren wurden ca. sechs Millionen Euro für den Landschaftsschutz ausgegeben. Die Kosten dafür teilte sich zu 75 % der Bund, 15 % das Land Thüringen und 10 % kamen vom Kyffhäuserkreis. Für die durchgeführten Arbeiten, so zum Beispiel das Entbuschen einzelner Standort, waren nur einheimische Firmen herangezogen worden, so Umweltamtsleiter Dr. Michael Fruth auf Anfrage von kn.
Ende Oktober 2008 wurde das Naturschutzgroßprojekt durch das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kontrolliert. Dabei wurde diesem Projekt eine sehr erfolgreiche Arbeit und ein ordnungsgemäßer Umgang mit den Fördermitteln bescheinigt, wie jüngst Landrat Peter Hengstermann vor dem Kreistag berichtete. Von den Fördermittelgebern werden auch künftig regelmäßige Kontrollen durchgeführt und Berichte abgefordert.
In den vergangenen 12 Jahren wurden über das Naturschutzgroßprojekt bisher insgesamt etwa 661 ha Fläche erworben, davon: Wald ca. 34 %, Magerrasen ca. 25 %, Gründland ca. 20 %, Äcker und Brachen ca. 21 %. Ein Großteil der Magerrasen, Gründland- und Ackerflächen ist an Landwirte und Schäfereibetriebe des Kreises verpachtet. Außerdem wurden etwa 120 ha Wald zur Holznutzung an Privatpersonen und Kleinunternehmer verpachtet.
Im Jahre 2008 erfolgten über das Naturschutzgroßprojekt 5 Grundstücksankäufe in denen etwa 5 ha Fläche erworben wurden. Seit Mai dieses Jahres haben wir als Landkreis durch die Kommunalisierung auch Aufgaben im Artenschutz übernommen, Hengstermann in seinem Bericht zum Großprojekt. Es wurden neben der Einarbeitung in die umfangreiche rechtliche und fachliche Materie durch verschiedene Schulungen die übernommenen Aktenbestände für insgesamt ca. 260 private und gewerblich agierende Halter geschützter Tierarten gesichtet. Derzeit beginnt hier der Aufbau der elektronischen Datenverwaltung.
Das Tagesgeschäft besteht in der Bearbeitung der laufenden Bestandsmeldungen und paralleler Kontrollen und Beurteilungen der Tierhaltungen vor Ort zur Durchsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen, weiterhin in der Beratung der Bürger hinsichtlich der Haltung, der Melde- und Kennzeichnungspflichten nach EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften für besonders geschützte Arten und die diesbezüglich erforderlichen Formalitäten, sowie Erteilung der entsprechenden Genehmigungen. Zeitnah sollen in Zusammenarbeit mit der oberen Naturschutzbehörde Merkblätter zur Information der Bürger und Vereine über die, sich aus dem internationalen und nationalen Artenschutz ergebenden Verpflichtungen erstellt werden.