Mi, 11:19 Uhr
21.01.2009
Änderungen im Schwerbehindertenrecht
Zügige und bürgernahe Bearbeitung im Schwerbehindertenrecht verspricht die Behördenstrukturreform. Worum es beim Behindertenrecht geht, erfahren Sie hier...
Im Rahmen der Behördenstrukturreform des TMSFG erfolgte zum 1. Mai 2008 die Kommunalisierung des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens, des Blindengeldes und der Blindenhilfe. Die übertragenen Aufgaben werden seitdem im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht beim Sozialamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis bearbeitet.
Obwohl der Landkreis die Übernahme der Arbeitsaufgabe gut vorbereitet hatte, zeigte die Praxis, dass organisatorische Veränderungen notwendig waren.
So wurden die vom Land zugewiesenen 5 Mitarbeiterstellen durch den Landkreis auf 7,5 VbE erweitert. Auch das Archiv in der Turnhalle Jecha wurde aufgelöst und in das Sozialamt integriert.
Infolge der deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen kann nach 7-monatiger Bearbeitungszeit eingeschätzt werden, dass von den im April übernommenen 1.550 angearbeiteten Akten bis zum Jahresende alle abgearbeitet wurden. Nur Widersprüche bzw. Klageverfahren sind auf Grund langer Bearbeitungszeiten am Sozialgericht noch anhängig.
Im Zeitraum Mai 2008 bis Dezember 2008 stellten die Bürger des Kreises 703 Neuanträge und 505 Änderungsanträge zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahren und reichten 154 Widersprüche ein. Die eingehenden Anträge werden von den Mitarbeitern engagiert und zügig bearbeitet.
Die häufig angefragte Bearbeitungszeit pro Antrag kann pauschal nicht benannt werden, da diese im Wesentlichen vom Rücklauf der von den behandelnden Ärzten und Gutachtern angeforderten Befunde beeinflusst wird.
Bewährt hat sich die gute Erreichbarkeit der Behörde in der Kreisstadt (Karl- Wezel- Str. 7) und die bürgernahe Bearbeitung. Die Mitarbeiter des Sachgebietes sind zu den Sprechtagen
Dienstags
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr und
Donnerstags
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
sowie telefonisch unter der Nummer 03632/741-0 für die Antragsteller erreichbar.
Autor: khhIm Rahmen der Behördenstrukturreform des TMSFG erfolgte zum 1. Mai 2008 die Kommunalisierung des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens, des Blindengeldes und der Blindenhilfe. Die übertragenen Aufgaben werden seitdem im Sachgebiet Schwerbehindertenrecht beim Sozialamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis bearbeitet.
Obwohl der Landkreis die Übernahme der Arbeitsaufgabe gut vorbereitet hatte, zeigte die Praxis, dass organisatorische Veränderungen notwendig waren.
So wurden die vom Land zugewiesenen 5 Mitarbeiterstellen durch den Landkreis auf 7,5 VbE erweitert. Auch das Archiv in der Turnhalle Jecha wurde aufgelöst und in das Sozialamt integriert.
Infolge der deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen kann nach 7-monatiger Bearbeitungszeit eingeschätzt werden, dass von den im April übernommenen 1.550 angearbeiteten Akten bis zum Jahresende alle abgearbeitet wurden. Nur Widersprüche bzw. Klageverfahren sind auf Grund langer Bearbeitungszeiten am Sozialgericht noch anhängig.
Im Zeitraum Mai 2008 bis Dezember 2008 stellten die Bürger des Kreises 703 Neuanträge und 505 Änderungsanträge zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahren und reichten 154 Widersprüche ein. Die eingehenden Anträge werden von den Mitarbeitern engagiert und zügig bearbeitet.
Die häufig angefragte Bearbeitungszeit pro Antrag kann pauschal nicht benannt werden, da diese im Wesentlichen vom Rücklauf der von den behandelnden Ärzten und Gutachtern angeforderten Befunde beeinflusst wird.
Bewährt hat sich die gute Erreichbarkeit der Behörde in der Kreisstadt (Karl- Wezel- Str. 7) und die bürgernahe Bearbeitung. Die Mitarbeiter des Sachgebietes sind zu den Sprechtagen
Dienstags
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr und
Donnerstags
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
sowie telefonisch unter der Nummer 03632/741-0 für die Antragsteller erreichbar.