Do, 07:05 Uhr
22.01.2009
Noch zuviel Blabla (3)
Über die seltsame Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser hatte kn bereits zweimal berichtet. Aber so lustig wie es vielleicht klingt, ist es jedoch nicht, wenn man hier die Fortsetzung liest...
Genau vor einer Woche hatten wir über die angeblich offizielle Seite der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser, (www.kyffhaeuservg.de) berichtet, auf deren Seiten viel Blabla stand, weil viele wichtige Seiten noch unvollständig waren und der vorgesehene Text mal schnell mit Blabla angegeben worden war. Trotz Medienschelte und einem Fax von der Konstruktiv Demokratische Aktion für Steinthaleben (KDA) an den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser zum Problem des Webseitenauftritt, hat sich auf der Webseite noch nichts getan.
Von kn sollte es eigentlich nur ein freundlicher Anschubser sein, damit sich auf der Webseite schnellstens bald mal etwas tut. Denn so lustig wie es klingt, ist das Ganze nämlich überhaupt nicht! Den Grund dazu finden Sie hier:
Wer will beim Besuch der Webseite überhaupt herausfinden, ob er sich auf einer offiziellen Hompage der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser befindet? Statt des sonst in dieser Webseite üblichen Blabla steht in der Seite des Impressums nur das Einzelwort Impressum.
Für eine ordentlich Anbieterkennzeichnung etwas sehr dürftig, wenn nicht schon kriminell, denn es könnte schon ein Verstoß gegen das Teledienstgesetz sein, das in bestimmten Fällen eine Anbieterkennung (sprich Impressum) fordert! Ein Verstoß dagegen kann eine Strafe bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Nun sind wir bei kn keine ausgebildeten Juristen, aber ein Blick in die Webseite des Bundesministeriums für Justiz könnte schon mal etwas Licht ins Dunkle bringen. In der Seite
http://www.bmj.de/enid/5f7ad46ed5468ca863447625deeb257a,0/
Erstellen_einer_Anbieterkennzeichnung/Muss_ich_die_Anbieterkennzeichnungspflicht
_nach_dem_Telemedien_1hn.html
heißt es am Seitenende:
Und da es sich bei der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser nicht um eine private oder Familienseite handelt sollte wohl unstrittig sein, auch wenn das Blabla sehr lustig klingt. Auch eine Nachfrage bei der DENIC (Verwaltung der Webseitennamen) ergab, dass die VG Kyffhäuser der Betreiber ist.
Da es beim Thema Impressumspflicht viele juristische Spitzfindigkeiten gibt (ob notwendig oder nicht, und reicht eine E-Mail-Adresse als Kennung aus) sollte sich vielleicht die Kommunalaufsicht oder eine andere juristische Stelle des Landratsamtes einschalten, um eventuell Schaden von der VG abzuwenden, den ja doch nur die Bürger zu tragen hätten. Eines sollte aber bei der ganzen Situation passieren: Es sollte bis zur endgültigen Fertigstellung der Webseite nur eine Information in der ersten Seite stehen, dass hier eine Webpräsenz überarbeitet wird. Und das sollte, wie man so schön sagt, lieber gestern als morgen passieren!
Autor: khhGenau vor einer Woche hatten wir über die angeblich offizielle Seite der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser, (www.kyffhaeuservg.de) berichtet, auf deren Seiten viel Blabla stand, weil viele wichtige Seiten noch unvollständig waren und der vorgesehene Text mal schnell mit Blabla angegeben worden war. Trotz Medienschelte und einem Fax von der Konstruktiv Demokratische Aktion für Steinthaleben (KDA) an den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser zum Problem des Webseitenauftritt, hat sich auf der Webseite noch nichts getan.
Von kn sollte es eigentlich nur ein freundlicher Anschubser sein, damit sich auf der Webseite schnellstens bald mal etwas tut. Denn so lustig wie es klingt, ist das Ganze nämlich überhaupt nicht! Den Grund dazu finden Sie hier:
Wer will beim Besuch der Webseite überhaupt herausfinden, ob er sich auf einer offiziellen Hompage der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser befindet? Statt des sonst in dieser Webseite üblichen Blabla steht in der Seite des Impressums nur das Einzelwort Impressum.
Für eine ordentlich Anbieterkennzeichnung etwas sehr dürftig, wenn nicht schon kriminell, denn es könnte schon ein Verstoß gegen das Teledienstgesetz sein, das in bestimmten Fällen eine Anbieterkennung (sprich Impressum) fordert! Ein Verstoß dagegen kann eine Strafe bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Nun sind wir bei kn keine ausgebildeten Juristen, aber ein Blick in die Webseite des Bundesministeriums für Justiz könnte schon mal etwas Licht ins Dunkle bringen. In der Seite
http://www.bmj.de/enid/5f7ad46ed5468ca863447625deeb257a,0/
Erstellen_einer_Anbieterkennzeichnung/Muss_ich_die_Anbieterkennzeichnungspflicht
_nach_dem_Telemedien_1hn.html
heißt es am Seitenende:
Und da es sich bei der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser nicht um eine private oder Familienseite handelt sollte wohl unstrittig sein, auch wenn das Blabla sehr lustig klingt. Auch eine Nachfrage bei der DENIC (Verwaltung der Webseitennamen) ergab, dass die VG Kyffhäuser der Betreiber ist.
Da es beim Thema Impressumspflicht viele juristische Spitzfindigkeiten gibt (ob notwendig oder nicht, und reicht eine E-Mail-Adresse als Kennung aus) sollte sich vielleicht die Kommunalaufsicht oder eine andere juristische Stelle des Landratsamtes einschalten, um eventuell Schaden von der VG abzuwenden, den ja doch nur die Bürger zu tragen hätten. Eines sollte aber bei der ganzen Situation passieren: Es sollte bis zur endgültigen Fertigstellung der Webseite nur eine Information in der ersten Seite stehen, dass hier eine Webpräsenz überarbeitet wird. Und das sollte, wie man so schön sagt, lieber gestern als morgen passieren!

