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Fr, 17:58 Uhr
23.01.2009

Erfolge und Reserven (3 und Schluss)

Neujahrsempfänge stehen gegenwärtig auf der Tagesordnung. Auch der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen gab einen in Erfurt. Unser Leser Klaus Henze gibt einiges aus der Rede des Landesvorsitzenden im Bezug auf den ansässigen Kreisverband hier zum Überdenken...

Für den VdK ist die sozialrechtliche Beratung und Vertretung auch hier im Freistaat eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Unsere hauptamtlichen Juristinnen und Juristen erledigten im letzten Jahr 851 Klageverfahren vor den Thüringer Sozialgerichten und nehmen damit als Bevollmächtigte für unsere Mitglieder 5,5 Prozent aller Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit wahr. Wie notwendig der Schutz des VdK als versierter Sozialanwalt gebraucht wird, belegen auch die von den Mitarbeitern unserer Thüringer Rechtsschutzstellen geführten 16.302 Beratungsgespräche und 1.155 erledigten Widersprüche. Insgesamt konnten wir für unsere Mitglieder Nachzahlungen in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro erstreiten.

Für den Bezirksverband Nordthüringen welcher sich über die Kreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich- und Eichsfeldkreis sowie den Kreis Sömmerda erstreckt und von unserer Juristin Birgit Zörkler mit Sitz in Nordhausen vertreten wird, stehen nachfolgende Zahlen: Im Jahr 2008 wurden in der Bezirksgeschäftsstelle Nordhausen 419.671,91 Euro Nachzahlungen aus Klageverfahren erreicht. 182 neue Verfahren wurden eingeleitet und 131 Verfahren erledigt. Anteil an diesen Ergebnissen haben natürlich auch die Mitarbeiterinnen in den Kreisgeschäftsstellen der o. g. Kreise. Dazu kommt eine Vielzahl von Antragstellungen und Widersprüchen, die von diesen erarbeitet wurden und sich ebenfalls zum Teil zusätzlich in Euro und Cent für unsere Mitglieder auszahlten.

So sehr wir uns über diese Erfolgszahlen freuen - die Thüringer Sozialgerichtsbarkeit bereitet uns aber erhebliche Sorgen, stellte der Landesvorsitzenden Udo Schlitt in Erfurt fest. Denn eine anhaltende Klageflut infolge von handwerklichen Fehlern und viele Hilfsbedürftige überfordernden Leistungseinschränkungen der „Hartz IV“–Gesetzgebung lähmt zusehends die Sozialgerichte. So sind im letzten Jahr in diesem Rechtskreis 9.984 Klagen eingegangen. Das waren rund 33,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Sozialgerichte kämpfen mit einem wachsenden Bearbeitungsstau. Zurzeit sind es mehr als 23.600 Verfahren.

Klageverfahren dauern durchschnittlich mehr als ein Jahr, in Einzelfällen aber auch bis zu drei Jahren allein in erster Instanz. Das ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar.
Der Sozialverband VdK begrüßt es daher auch sehr, dass Staatsministerin Walsmann in Ihrer Regierungserklärung vom 5. Juni 2008 die Verbesserung der personellen Situation in der Sozialgerichtsbarkeit ausdrücklich als vordringliches Ziel bezeichnet hat. Aber jetzt müssen auch die Taten folgen. Wir appellieren daher, die Thüringer Sozialgerichte durch die nach letzten Einschätzungen dringend benötigten 10 zusätzlichen Richterstellen zeitnah zu verstärken. Die vorübergehende Abordnung von Richtern aus anderen Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichte ist dabei keine Lösung für die Zukunft. Wir brauchen auch hier – wie in allen anderen Gerichtszweigen - einen festen Stamm an Richtern.

Klaus Henze

Autor: nnz/kn

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