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Fr, 10:28 Uhr
30.01.2009

Anspruch sichern!

Der Hartz IV-Regelsatz für Kinder zu niedrig. Auch der VdK Nordthüringen rät, die Betroffenen sollten sich ihren Anspruch sichern! Das geht aus einer Pressemittelung des VdK Nordthüringen hervor. Mehr erfahren Sie hier...

Der Sozialverband VdK rät Betroffenen Widerspruch einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.

Die 2008 durchgeführte „ VdK – Aktion gegen Armut“ zeigt nachhaltig Wirkung.
Unermüdlich hat der VdK Kreisverband Nordthüringen mit seinen über 1000 Mitglieder in den 14 Ortsverbänden der Kreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis die wachsende Kinderarmut in unserem Land angeprangert und eine deutliche Erhöhung der viel zu niedrigen Hartz IV Regelsätze für Kinder gefordert. Dies fand nun auch Niederschlag in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung.

Das Urteil des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 27.01.2009 in Kassel bestätigte die Auffassung des Sozialverbandes VdK, dass die Regelsätze für Kinder in Hartz IV- Familien verfassungswidrig sind. VdK – Präsidentin Ulrike Mascher begrüßte es, dass sich die einhellige Meinung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden nun auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung niederschlägt.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf des VdK gegen die skandalös hohe Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland.

Der VdK empfiehlt daher Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, gegen noch nicht rechtskräftige Bescheide in der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Bescheids bei der Hartz-IV- Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einzulegen. Bei Bescheiden, deren Widerspruchsfrist abgelaufen ist, sollte bei der Hartz-IV- Behörde ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um sich eine mögliche Nachzahlung zu sichern.
Des Weiteren begrüßt der Sozialverband VdK als ersten Schritt in die richtige Richtung, dass die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Erhöhung des Regelsatzes für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren von 211 Euro auf 236 Euro ab 1. Juli beschlossen hat, hält diese Erhöhung aber bei Weitem nicht für ausreichend. Der VdK hofft, dass das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts Regelungen verlangt, die dem tatsächlichen Bedarf von Kindern gerecht werden.
Betroffene VdK- Mitglieder, die Hilfe bei den Widersprüchen brauchen oder Fragen dazu haben, können sich in den Beratungsstellen in Nordhausen, Sondershausen und Arten wenden, wo sie von fachkundigen Personal betreut werden.

Andreas Links
Pressesprecher VdK
Autor: nnz/kn

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