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Fr, 07:02 Uhr
06.02.2009

Ausbildereignung erneuern!

Wer als Ausbilder tätig sein will, muss beachten: Nachweis wieder erforderlich! Die IHK weist darauf nochmals nachdrücklich hin...

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab dem Ausbildungsjahr 2009/2010 - also für alle beginnenden Ausbildungsverhältnisse ab dem 01.08.2009 - erstmals eine Ausbildertätigkeit wahrnehmen möchten, besteht wieder eine Nachweispflicht, dass sie die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Eine neue Ausbildereignungsverordnung wird zurzeit erarbeitet. Durch deren klare Orientierung am betrieblichen Ablauf wird gewährleistet, dass die Anforderungen an die Ausbilder für eine qualitativ hochwertige und erfolgreiche Ausbildung zielgenau beschrieben werden. Die IHK Erfurt bietet vom 24. März bis 2. Juli 2009, jeweils dienstags und donnerstags von 16:30 bis 20:30 Uhr, im Regionalen Service-Center Nordhausen, Wallrothstraße 4, einen Vorbereitungslehrgang für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO über 120 Unterrichtsstunden mit folgendem Inhalt an:
  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der nun 5-jährigen Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in den letzten Jahren ohne Beanstandungen ausgebildet haben, sind von der Pflicht zum Nachweis der Ausbildereignungsprüfung befreit. Weitere Informationen und Anmeldung über die Regionalen Service-Center Nordhausen (Telefon 03631 908210) und Heilbad Heiligenstadt (Telefon 03606 612114).
Autor: nnz/kn

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