Mo, 15:01 Uhr
16.02.2009
kn-doku: KP II im Kyffhäuserkreis
An der Umsetzung des Konjunkturpakets II im Kyffhäuserkreis wird heftig gearbeitet. Gerade im Bereich der Schulen soll sich ja einiges tun. Ein Antrag der Fraktion des VIBT an den Kreistag Kyffhäuserkreis beschäftigt sich mit diesem Thema...
In dem Antrag der Fraktion des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) im Kreistag Sondershausen geht es darum, dass vom VIBT gefordert, dass die Mitglieder des Kreistages Einfluss darauf haben, was im Konjunkturpaket II Richtung Landesregierung gemeldet wird. Der Fraktionsvorsitzende Erik May (VIBT) befürchtet, dass in der Enge der Zeit Maßnahmen in Angriff genommen werden könnten, die nicht den "Segen" der Mitglieder des Kreistages haben könnte.
Auszugsweise gibt kn hier den Wortlaut des Antrages an den Kreistag wieder.
Der Kreistag beschließt:
Begründung :
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II (Bundestagsdrucksache 16/11740) für die nächsten beiden Jahre Finanzhilfen auch für Kommunen/Landkreise zur Verfügung stellen.
In einem Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen/Landkreise und den Ländern ist eine Frist zur Berichterstattung der Länder bis Ende Mai 09 gesetzt.
Um dieser Frist in den Ländern gerecht zu werden, müssen die Planungen in den Kommunen/Landkreisen sehr schnell voran getrieben und zum Abschluss gebracht werden.
Die Planung der Investitionen aus diesem Maßnahmepaket im Kyffhäuserkreis wird von der Verwaltung vorbereitet, muss aber von den demokratisch gewählten VertreterInnen im Kreistag legitimiert werden. Daher sind schnellstmöglich entsprechende Sitzungen zur Vorbereitung und Verabschiedung einzuberufen.
Dieser Antrag soll verhindern, dass durch terminliche Enge die Beschlussfassung über Maßnahmenvorschläge der Verwaltung erst nachträglich ohne Eingriffsmöglichkeiten durch die demokratisch gewählten MandatsträgerInnen erfolgt.
Autor: khhIn dem Antrag der Fraktion des Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) im Kreistag Sondershausen geht es darum, dass vom VIBT gefordert, dass die Mitglieder des Kreistages Einfluss darauf haben, was im Konjunkturpaket II Richtung Landesregierung gemeldet wird. Der Fraktionsvorsitzende Erik May (VIBT) befürchtet, dass in der Enge der Zeit Maßnahmen in Angriff genommen werden könnten, die nicht den "Segen" der Mitglieder des Kreistages haben könnte.
Auszugsweise gibt kn hier den Wortlaut des Antrages an den Kreistag wieder.
Der Kreistag beschließt:
- 1.Bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II im Kyffhäuserkreis wird erwartet, dass die Auswahl und der Einsatz von Investitionen aus dem Konjunkturpaket in einem für die Bürgerinnen und Bürger transparenten Verfahren erfolgen.
- 2.Die Maßnahmen im Kyffhäuserkreis aus dem Konjunkturpaket II (Bundestagsdrucksache 16/11740) werden in einer von der Verwaltung erarbeiteten Vorlage - wenn notwendig im Dringlichkeits- oder Eilverfahren - durch den Kreistag noch vor Ablauf der Meldefristen an die Landesregierung Thüringen beraten und beschlossen sowie öffentlich über das Ergebnis informiert wird.
Begründung :
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II (Bundestagsdrucksache 16/11740) für die nächsten beiden Jahre Finanzhilfen auch für Kommunen/Landkreise zur Verfügung stellen.
In einem Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen/Landkreise und den Ländern ist eine Frist zur Berichterstattung der Länder bis Ende Mai 09 gesetzt.
Um dieser Frist in den Ländern gerecht zu werden, müssen die Planungen in den Kommunen/Landkreisen sehr schnell voran getrieben und zum Abschluss gebracht werden.
Die Planung der Investitionen aus diesem Maßnahmepaket im Kyffhäuserkreis wird von der Verwaltung vorbereitet, muss aber von den demokratisch gewählten VertreterInnen im Kreistag legitimiert werden. Daher sind schnellstmöglich entsprechende Sitzungen zur Vorbereitung und Verabschiedung einzuberufen.
Dieser Antrag soll verhindern, dass durch terminliche Enge die Beschlussfassung über Maßnahmenvorschläge der Verwaltung erst nachträglich ohne Eingriffsmöglichkeiten durch die demokratisch gewählten MandatsträgerInnen erfolgt.